Facebook und Google sollen zur Kasse gebeten werden
Eine Kommission des Ständerats will, dass Internetkonzerne punkto Urheberrecht die Medienverlage entschädigen. Die Regelung ist umstritten.

Der Ständerat debattiert am Dienstag über die Modernisierung des Urheberrechts. Die Betreiber sozialer Netzwerke und anderer Internet-Plattformen sollen künftig den Verlagen eine Vergütung schulden, wenn sie journalistische Werke zugänglich machen. Dabei geht es primär um Textanrisse und Hinweise auf Artikel, die Internetnutzern in Diensten wie Google News angezeigt werden. Das schlägt eine vorberatende Kommission der kleinen Kammer als Ergänzung vor.
Die Internet-Plattformen können auf diesem Weg Daten für die Werbevermarktung gewinnen oder zu den Textanrissen Werbung platzieren und damit Geld verdienen – aus Sicht der Verleger Geld, das ihnen entgeht. Die Nutzerinnen und Nutzer begnügen sich nämlich unter Umständen mit dem Textanriss im sozialen Netzwerk und klicken nicht auf den Link, der sie auf das Medienportal führen würde.
Einzelne Wörter ausgenommen
Über eine Entschädigungsregelung wird derzeit auch in der EU gestritten, unter dem Titel «Leistungsschutzrecht». Die Befürworterinnen und Befürworter argumentieren mit den Schwierigkeiten der Medienbranche wegen der wegbrechenden Werbeeinnahmen. Die Kritiker machen geltend, das Leistungsschutzrecht würde nur den grossen Verlagen dienen, nicht aber den kleinen Anbietern.
Nicht vergütet werden müsste gemäss dem Vorschlag der Ständeratskommission das Zugänglichmachen einzelner Wörter ohne eigenständige journalistische Bedeutung zusammen mit Links, welche Nutzer zur Originalpublikation oder zum Informationsdienst führen, der den Beitrag veröffentlicht hat.
Nationalrat dagegen
Wie der Ständerat entscheidet, wird sich zeigen. Seine vorberatende Kommission hat sich mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung dafür ausgesprochen, eine solche Regelung im Urheberrecht zu verankern.
Der Nationalrat hatte sich in der Wintersession mit 133 zu 39 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegen einen entsprechenden Antrag aus den Reihen der SP ausgesprochen. Die Mehrheit befand, die Medienkrise sei so nicht zu lösen. Auch sei unklar, wie die Plattformen für das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden könnten.
Bibliotheken nicht stärker belasten
Auch in anderen Punkten schlägt die Ständeratskommission bei der Revision des Urheberrechts Änderungen vor. So sollen gemeinnützige Bibliotheken, die rein kostendeckend arbeiten, auf ihre pauschal erhobenen Entgelte keine Vergütung an die Verwertungsgesellschaften leisten müssen.
Das gilt auch für Bildungseinrichtungen, Museen, Sammlungen und Archive, die rein kostendeckend arbeiten. Die Kommission möchte damit einen Systemwechsel rückgängig machen, der auf einen Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission vom Dezember zurück geht.
Video-on-Demand: Ausnahme für Musik
Einverstanden ist die Ständeratskommission damit, dass Filmschaffende eine Vergütung für die Video-on-Demand-Verwendung erhalten. Die Regelung soll der zunehmenden Online-Nutzung von Werken und dem Verschwinden der Videotheken Rechnung tragen.
Die Kommission schlägt aber vor, die Musik in Filmen von einer solchen Vergütungspflicht auszunehmen. Sie wolle das bisher gut funktionierende Verfahren nicht ändern, in welchem eine Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Musizierenden mit den Video-on-Demand-Plattformen verhandle, argumentiert die Kommission. Der Entwurf des Bundesrates würde zu Mehraufwand und Mehrkosten sowie weniger Ertrag für die Künstlerinnen und Künstler führen.
Hotel-Abgabe gestrichen
Dem Nationalrat gefolgt ist die Kommission bei der Hotel-Abgabe: Neu sollen Hotels, Spitäler und Gefängnisse für die Verwendung öffentlicher Werke in ihren Räumen nicht mehr zahlen müssen. Die Verwendung soll als Eigengebrauch definiert werden.
In der Ständeratskommission war dies allerdings umstritten: Die WBK entschied mit Stichentscheid von Kommissionspräsident Ruedi Noser (FDP/ZH). Die Gegnerinnen und Gegner sehen in der Streichung der Abgabe eine ungerechtfertigte Massnahme zu Gunsten der Hotelbranche. Auch der Bundesrat hatte sich dagegen ausgesprochen.
Hosting Provider in der Pflicht
Kern der Urheberrechtsrevision ist die Pirateriebekämpfung. Diese soll bei den Schweizer Hosting Providern erfolgen, die Inhalte speichern. Bereits heute entfernen Provider in der Regel auf Meldung hin Inhalte von ihren Servern, wenn diese Urheberrechte verletzen. Künftig sollen sie verhindern müssen, dass die illegalen Angebote wieder hochgeladen werden – und zwar ohne erneute Meldung. Tun sie das nicht, können sie strafrechtlich belangt werden.
Ursprünglich wollte der Bundesrat auch Access Provider – die Internetzugangsanbieter – in die Pflicht nehmen. Sie sollten auf Anweisung der Behörden den Zugang zu bestimmten Seiten sperren müssen. Nach Kritik in der Vernehmlassung sah der Bundesrat aber von Netzsperren ab.
SDA/fal
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