Ex-Freundin Kachelmanns revidiert Teile ihrer Aussage
Gewisse Aussagen der Frau, die den Fernsehmoderator wegen Vergewaltigung angezeigt hat, haben einer Überprüfung nicht standgehalten.
Im Fall des inhaftierten Fernsehmoderators Jörg Kachelmann hat die Aussage der Frau, die ihn wegen Vergewaltigung angezeigt hat, einem «Spiegel»-Bericht zufolge in zwei Details einer Überprüfung nicht standgehalten.
Die Frau habe bei einer zweiten Vernehmung ihre Darstellung aus der Tatnacht korrigieren müssen, schreibt das Magazin unter Berufung auf Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker. Höcker habe dies bei einem presserechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Köln erklärt.
Die Frau sei von der Staatsanwaltschaft Mannheim mit neuen Ermittlungsergebnissen konfrontiert worden und habe daraufhin zwei Punkte ihrer Aussage zurückgenommen, schreibt das Magazin unter Berufung auf einen Sprecher des Landgerichts. Am eigentlichen Tatvorwurf der Vergewaltigung habe die 37-Jährige aber auch bei der zweiten Vernehmung festgehalten.
Haftprüfungstermin am 1. Juni
Die Staatsanwaltschaft hat ein aussagepsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben und ist damit dem Wunsch der Kachelmann-Verteidiger gefolgt, die Glaubhaftigkeit der gesamten Aussage zu prüfen, wie es in dem Bericht heisst.
Weder der Anwalt der Anzeigeerstatterin noch Kachelmanns Verteidiger wollten sich demnach zu den neuen Ermittlungsschritten äussern. Das Amtsgericht Mannheim hat für den 1. Juni einen Haftprüfungstermin angesetzt. Der 51-jährige Kachelmann war am 20. März verhaftet worden, hat sich aber als unschuldig bezeichnet.
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