EU-Kommission präsentiert drei Varianten für «Stabilitätsbonds»
Brüssel Die EU-Kommission hält die Einführung von Eurobonds, die sie nun «Stabilitätsbonds» nennt, für einen Ausweg aus der Schuldenkrise.
In einer 40-seitigen Diskussionsgrundlage werden drei Modelle aufgeführt. Derzeit zahlen die Euroländer unterschiedlich hohe Zinsraten für ihre Staatsanleihen. Wegen der Schuldenkrise unter Druck stehende Länder können sich nur unter hohen Zinsaufschlägen neues Geld an den Finanzmärkten besorgen. Im Grünbuch der Kommission werden die Gesamtschulden der Euro- Zone für Ende 2010 mit 7,822 Bio. Euro angegeben. Die höchste Staatsverschuldung weist Deutschland mit 2,062 Bio. Euro auf, die niedrigste Estland mit nur 1 Milliarden Euro. Eurobonds könnten laut EU-Kommission dazu beitragen, dass für Deutschland mit den niedrigsten Zinssätzen bei einer Gemeinschaftsanleihe eine Verschlechterung zwischen 0,5 und 2,0 Prozent eintreten könnte. Länder mit einem höheren Zinssatz könnten dagegen mit niedrigeren Zinsen rechnen. Einen konkreten Vorschlag will die Kommission Anfang 2012 vorlegen. Erste Variante Die erste Variante im Grünbuch sieht eine vollständige Umstellung aller nationalen Staatsanleihen auf Eurobonds mit einer gemeinschaftlichen Haftung der 17 Länder der Währungsunion vor. Das erfordert eine Vertragsänderung. Die beteiligten Länder müssten hier über ihren eigenen Anteil hinaus für den Fall, dass einzelne Mitgliedsstaaten ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können, auch für deren Anteile garantieren. In ihrem Bericht stuft die Kommission das Risiko dieser Variante als «hoch» ein. Die zeitliche Umsetzung schätzt sie als «lang» ein, die Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität als «hoch». Zweite Variante In der zweiten Variante ist ein teilweiser Ersatz nationaler Anleihen durch Eurobonds vorgesehen. Das Risiko wird als «mittel» angeführt, die zeitliche Umsetzung als «mittel bis lang». Wie beim ersten Vorschlag müssten die beteiligten Länder im Notfall erneut für die Anteile anderer Staaten gerade stehen. Das würde eine Vertragsänderung nötig machen. Dritte Variante Die dritte Variante hätte keine Vertragsänderung nötig. Die Mitgliedsstaaten müssten im Falle eines Zahlungsausfalles eines Mitgliedslandes nicht für dessen Verpflichtungen geradestehen. In kürzester Zeit implementierbar, würden begrenzt gemeinschaftliche Schuldscheine gewertet, wobei jedes Euro-Land anteilig - also nicht gemeinschaftlich - haftet. Die Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität werden als «niedrig» eingestuft.
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