EU-Juristen geht «Inländervorrang light» zu weit
EU-Juristen äussern Bedenken zum sogenannten «Inländervorrang light», den das Schweizer Parlament aktuell zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative diskutiert.

Die Schweiz beisst mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative bei der EU auf Granit: Der «Inländervorrang light» widerspreche in verschiedenen Punkten dem Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz, heisst es in einem vertraulichen EU-Dokument, das dem SRF vorliegen soll. Im Dokument seien Punkte aufgelistet, welche die Schweiz sicherstellen müsse, damit die Umsetzung der Initiative das bestehende Abkommen nicht verletze.
Der Nationalrat schlägt mit dem «Inländervorrang light» ein abgestuftes Vorgehen zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vor:
- So soll der Bundesrat bei schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen im Zusammenhang mit der Einwanderung von Personen aus dem EU-Raum Massnahmen beschliessen können, um die Einwanderung zu reduzieren.
- Sollten diese Massnahmen das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU verletzen, solle sich der sogenannte Gemischte Ausschuss damit befassen.
Das sehen die EU-Juristen jedoch anders: Beide Punkte seien mit dem aktuellen Abkommen nicht konform. Der Gemischte Ausschuss sei nicht befugt, Massnahmen zu beschliessen, welche die Personenfreizügigkeit in irgendeiner Weise verletzen würden, schreibt das SRF unter Berufung auf das Dokument. Der Ständerat hat noch nicht über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative debattiert.
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