ETH Zürich möchte Astronomie-Professorin entlassen
Sie soll Doktoranden erniedrigt haben: Das Verhalten sei inakzeptabel gewesen, sagt ETH-Präsident Lino Guzzella. Die Professorin wehrt sich via Anwalt.
Eine Professorin des ehemaligen Instituts für Astronomie an der ETH Zürich soll entlassen werden. Das Kündigungsverfahren stützt sich auf eine Administrativuntersuchung nach Vorwürfen, die Professorin habe «ungenügendes Führungsverhalten an den Tag gelegt».
Die «NZZ am Sonntag», welche den Fall publik gemacht hatte, schrieb von Mobbingvorwürfen. Als Sofortmassnahme wurden die betroffenen Doktorierenden im März 2017 einer anderen Betreuungsperson zugeteilt. Zudem wurde das Institut für Astronomie im August «stillgelegt» und Teile davon ins neue Institut für Teilchen- und Astrophysik integriert.
«Inakzeptables Verhalten»
Die vor einem Jahr eingeleitete Administrativuntersuchung stellt nun «schwerwiegendes pflichtwidriges Verhalten über einen längeren Zeitraum hinweg» fest, wie die ETH am Mittwoch mitteilte. Der Untersuchungsführer empfiehlt eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
«Der Untersuchungsbericht belegt, dass es sich um inakzeptables Verhalten handelt, das wir nicht tolerieren,» wird ETH-Präsident Lino Guzzella in der Mitteilung zitiert.
Die Professorenverordnung sieht vor, dass zunächst eine Kommission über die Angemessenheit der Kündigung befindet. Die Empfehlung der Kommission wird dann zusammen mit dem Antrag des ETH-Präsidenten dem ETH-Rat zum Entscheid vorgelegt.
Opfer einer «rachsüchtigen Doktorandin»
Am Mittwochnachmittag hat dann die beschuldigte Professorin auf die Kündigung reagiert. Sie nimmt via Anwalt Stellung. In einer Mitteilung heisst es, sie sei das Opfer einer «rachsüchtigen Doktorandin», aber auch des Machtkampfs geworden, der zwischen der Ombudsperson und Guzzella einerseits sowie zwischen dem Departement Physik und Guzzella andererseits ausgetragen worden sei. Der ETH-Rat habe sich in dieser Auseinandersetzung instrumentalisieren lassen, schreibt ihr Anwalt weiter.
Die Professorin habe seit ihrer Berufung im Jahr 2002 bis Ende 2016 «klaglos gearbeitet und geforscht». Es sei ihr Verdienst gewesen, dass das lnstitut für Astronomie einen exzellenten Ruf genoss.
Im Schreiben des Anwalts heisst es weiter, dass eine Gruppe Mitarbeitende in mehreren sogenannten «Testimonials» die Profesorin angeschwärzt habe. Worum es ging, habe die Professorin damals nicht gewusst. Im März 2017 veranlasste der ETH-Präsident ein Coaching für die Beschuldigte und die künftige Co-Supervision von Doktorierenden.
Die Ombudsperson habe aber weiter insistiert und beim ETH-Rat im August eine Entlassungsforderung gestellt, als die Professorin bereits ein Sabbatical bezogen hatte. Der Sachverhalt der anschliessenden Administrativuntersuchung sei ohne jegliche Beteiligung der Beschuldigten geschehen. «Erst das Resultat wurde ihr mitgeteilt», schreibt der Anwalt. Eine 90 Seiten lange Stellungnahme der Professorin sei nicht gewürdigt worden.
Sie werde sich nun mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen eine Entlassung wehren, «die auf einer derart ungenügenden und einseitigen Tatsachengrundlage in Betracht gezogen wird», schliesst der Anwalt sein Schreiben.
SDA/oli
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