Persilschein im Fall «Märkli»Es war Spielgeld, kein Falschgeld
Mit der Einschätzung, es liege mögliches «Falschgeld» vor, entlastet der regierungsrätliche Gutachter das Verhalten der Polizei im Fall «Märkli». Die Baselbieter Staatsanwaltschaft kommt zum gegenteiligen Schluss.

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft ist im Fall «Märkli» – der achtjährige Bub hielt einer Kassiererin im Dorfladen von Diegten chinesisches Totengeld unter die Nase und fragte, ob er damit etwas kaufen kann - zum Schluss gekommen, dass es keinen Grund zum Verdacht auf Falschgeld gibt. Die Erkenntnis steht diametral zur Einschätzung des von der Baselbieter Regierung beauftragten externen Gutachter Andreas Donatsch. Jetzt muss sich dieser noch eindringlicher den Vorwurf gefallen lassen, ein Gefälligkeitsgutachten für die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer erstellt zu haben. Schon in der BaZ vom 20. Oktober 2020 sprach die Familie «Märkli» von einer Weisswaschaktion, als sie von der Beauftragung Donatschs gehört hatte.