Es soll einfacher werden, dem Bundespersonal zu kündigen
Die Bundesangestellten sollen Anstellungsbedingungen erhalten, die jenen der Privatwirtschaft ähnlicher sind. Die Arbeitnehmer werden demnach nicht mehr so fest im Sattel sitzen, wie heute. So will es der Bundesrat.

Die Bundesangestellten sollen Anstellungsbedingungen erhalten, die jenen der Privatwirtschaft ähnlicher sind. Trotz Kritik der Personalverbände will der Bundesrat das Bundespersonalgesetz revidieren. Er hat die Botschaft dazu verabschiedet.
Neu soll die Auflösung von Arbeitsverhältnissen flexibler geregelt werden, wie das Eidgenössische Personalamt schreibt. Zwar sollen die Kündigungsgründe wie bisher genannt werden müssen. Die Aufzählung soll jedoch nicht mehr abschliessend sein. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis aber weiterhin nur aus «sachlich hinreichenden Gründen» kündigen.
Finanziell entschädigt statt weiterbeschäftigt
Besonders umstritten sind die neuen Regeln bei einer ungültigen Kündigung: Die betroffene Person soll künftig finanziell entschädigt statt weiterbeschäftigt werden. Eine Weiterbeschäftigung soll nur noch in besonderen Fällen möglich sein, etwa im Fall einer missbräuchlichen Kündigung.
Bei einer ungültigen Kündigung schuldet der Arbeitgeber dafür künftig dem Angestellten eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen bis zu einem Jahreslohn. Neu wird ferner im Gesetz festgeschrieben, dass Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben.
Neues Beschwerdeverfahren
Das Beschwerdeverfahren will der Bundesrat vereinfachen. Künftig soll das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich über arbeitsrechtliche Streitigkeiten entscheiden. Die interne Beschwerdeinstanz will der Bundesrat aufheben.
Zudem soll die Finanzierung der beruflichen Vorsorge flexibler geregelt werden: So soll die Möglichkeit vorgesehen werden, dass der Arbeitgeber durchgehend mehr Vorsorgeleistungen bezahlt als der Arbeitnehmer. Ferner will der Bundesrat im Bundespersonalgesetz eine Grundlage für den Elternurlaub schaffen.
Die Revision erhöhe den Entscheidungs- und Handlungsspielraum für den Arbeitgeber und schaffe Vorteile für die Arbeitnehmenden, schreibt das Bundespersonalamt. Damit verfüge der Bund künftig über ein modernes Arbeitsrecht und könne den Anforderungen des Arbeitsmarkts genügen.
Auf Eis gelegt
Im Frühjahr 2010 hatte der Bundesrat die geplante Revision auf Eis gelegt. Die ersten Pläne waren in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen. Der Entwurf ging allerdings weiter als die Vorlage, die der Bundesrat nun verabschiedet hat. So wollte der Bundesrat auf die Liste der Gründe verzichten, die eine ordentliche Kündigung erlauben.
Im Frühjahr dieses Jahres nahm Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf einen neuen Anlauf. Sie traf sich mit den Sozialpartnern zu Verhandlungen. Die Personalverbände kritisierten damals, dass der Bund die Pläne zur Revision des Gesetzes wieder aus der Schublade geholt habe.
Personalverbände: «Grosse Vorbehalte»
Die nun vom Bundesrat verabschiedete Vorlage geht den Personalverbänden immer noch zu weit. Die Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal (VGB) der Gewerkschaften PVB, VPOD, garaNto und PVfedpol teilte am Mittwoch mit, sie habe «grosse Vorbehalte».
Die Revision sei ungerecht, weil sie nach einer gerichtlich ungültig erklärten Kündigung für die Betroffenen keine angemessene Weiterbeschäftigung mehr vorsehe. Das Gesetz sollte dies bei älteren und langjährigen Angestellten nicht erlauben. Zumindest sollte diesen eine Wahlfreiheit zwischen Weiterbeschäftigung und Entschädigung zugestanden werden.
Dass im Gesetz – anders als ursprünglich vorgesehen – weiterhin mögliche Kündigungsgründe explizit aufgezählt werden sollen, begrüssen die Verbände dagegen. Die Aufzählung setze der Willkür Grenzen.
Das Bundespersonalgesetz regelt die Anstellungsbedingungen von rund 36'000 Bundesangestellten. Das geltende Gesetz ist seit dem 1. Januar 2001 für die SBB und seit dem 1. Januar 2002 für die übrigen Bereiche des Bundes in Kraft. Zuvor galt das Beamtengesetz von 1927.
SDA/bru
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