«Es ist abscheulich, mir solche Vorwürfe zu machen»
Die Milliardenausfälle infolge der Unternehmenssteuerreform haben den früheren Finanzminister Hans-Rudolf Merz arg in die Kritik gebracht. Jetzt wehrt sich Merz gegen die Vorwürfe.
Nach Ansicht der Linken ist das Volk vor der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II vom damaligen Bundesrat Hans-Rudolf Merz (FDP) bewusst irregeführt worden. «Das ist dummes Zeug», sagt nun der frühere Finanzminister im Gespräch mit dem «St. Galler Tagblatt» und der «Neuen Luzerner Zeitung» (Artikel nicht online verfügbar). «Es ist abscheulich, mir solche Vorwürfe zu machen.» Er habe immer sachlich und transparent informiert. Im Weiteren betonte er, dass der Volksentscheid sachlich richtig gewesen sei.
Wie Merz der «Aargauer Zeitung» (AZ) sagte, waren die Steuerausfälle extrem schwierig zu schätzen, weil man nicht wissen könne, wie sich die Unternehmen verhalten würden. So habe die Unternehmenssteuerreform I statt der erwarteten Ausfälle zu Mehreinnahmen von über 30 Prozent geführt. Dass sich Schätzungen nach einer Volksabstimmung als falsch erwiesen, sei nichts Neues. Die Neat-Mehrkosten habe auch niemand vorausgesehen. «Ich habe nicht gelogen», bekräftigte der pensionierte Magistrat.
Deutlich höhere Steuerausfälle
Nur 50,5 Prozent des Stimmvolks hatten der umstrittenen Unternehmenssteuerreform II im Februar 2008 zum Durchbruch verholfen. Im Abstimmungsbüchlein hatte der Bundesrat von Ausfällen von 83 Millionen Franken beim Bund und etwa 850 Millionen Franken bei den Kantonen gesprochen.
Mittlerweile rechnet der Bundesrat allein in diesem Jahr mit 1,2 Milliarden Franken Steuerausfällen. Und in den kommenden zehn Jahren sollen bei den Kantonen und Gemeinden jährlich weitere 400 bis 600 Millionen anfallen. Die Steuerausfälle entstehen, weil Aktiengesellschaften seit Anfang 2011 das Recht haben, sogenanntes Agio-Kapital steuerfrei an die Aktionäre auszuzahlen.
Der Nationalrat wollte am Dienstag nicht auf die Unternehmenssteuerreform II zurückkommen. Er lehnte alle Anträge der Linken ab, an der Vorlage aus dem Jahr 2008 Korrekturen vorzunehmen. Die Linke hofft nun auf das Bundesgericht.
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