
Sozialhilfe ist in der Schweiz Sache der Kantone und Gemeinden. Damit Bedürftige in der ganzen Schweiz dennoch einigermassen gleich behandelt werden, gibt es die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Allerdings sind diese Richtlinien nicht verbindlich. Manche Kantone halten sich ganz an diese Empfehlungen, andere erfüllen sie nur teilweise.
Es braucht nationale Regeln
Um Sozialhilfetourismus zu verhindern, sind Mindeststandards nötig, an die sich Kantone und Gemeinde halten müssen.