«Es braucht mehr Transparenz bei der Abgangsentschädigung»
Behörden sollen aufzeigen, wie sie die silbernen Fallschirme für gefeuerte Mitarbeiter ausgestalten, fordert Dominik Straumann (SVP).

Mit dem schillernden Ex-Sprecher der Baselbieter Polizei Meinrad Stöcklin, dem eher faden Basler Polizeikommandanten Gerhard Lips sowie dem umtriebigen Projekt-Entwickler Thomas Kessler mussten sich in den vergangenen Wochen gleich mehrere bekannte Figuren von der Verwaltungsbühne verabschieden.
Und alle gingen nicht ganz freiwillig, viel mehr wurde ihnen das Ausscheiden aus ihrer Funktion nahegelegt und mit Geld versüsst. Wie sehr auch der ehemalige Kantonsingenieur Baselland, Oliver Jacobi, gedrängt wurde, den Dienst zu quittieren, ist unklar. Wie immer in solchen Fällen wurde auch bei ihm von einer «einvernehmlichen Beendigung» des Arbeitsverhältnisses gesprochen. Die gängige Floskel für eine Entlassung.
Welche Summen die involvierten Departemente den Scheidenden ausbezahlten, wollen sie nicht sagen. «Den Betrag im Einzelfall bekannt zu geben, widerspricht den gesetzlichen Schutzpflichten des Arbeitgebers», sagt Marco Greiner, Vizestaatsschreiber und Regierungssprecher Basel-Stadt. Sowohl zur Abgangsentschädigung von Thomas Kessler als auch jener von Gerhard Lips schweigt die Basler Regierung. «Gemäss Paragraf 14 des Personalgesetzes sowie Datenschutzgesetz sind die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden zu schützen», sagt Greiner. Will heissen: Stillschweigen auf beiden Seiten.
Greiner erinnert daran, dass das Gesetz der Höhe einer Abfindung klare Grenzen setzt. Im Personalgesetz sei festgeschrieben, dass eine Abfindung maximal einen Jahreslohn betragen und mit Genehmigung des Regierungsrates auf maximal zwei Jahreslöhne erhöht werden könne.
Ob dies bei Lips und Kessler so gehandhabt wurde? Es muss vermutet werden. Wäre dem so, dürften sich alleine diese beiden Beträge zusammen auf mehr als eine halbe Million Franken belaufen – Kosten, die der Steuerzahler berappen muss, weil die Departementsvorsteher Guy Morin und Baschi Dürr sich von diesen Beamten trennen wollten. Für die Basler Regierung gehöre zum Anspruch der Mitarbeitenden, «dass Inhalte aus arbeitsvertraglichen Trennungsvereinbarungen vertraulich behandelt werden», sagt Greiner.
Grosses Interesse der Öffentlichkeit
Was die beiden Basler Regierungen in Liestal und Basel da machen, gehe nicht. Dieser Ansicht ist Dominik Straumann, SVP-Landrat aus Muttenz. Er fordert, dass die Regierungen künftig offen aufzeigen, wie sie bei der Abgangsentschädigung vorgehen. «Ich will nicht im Detail wissen, wer wie viel bekommen hat, sondern wie die Berechnung aussieht und die Höhe der Summe begründet ist», sagt Straumann. Es sei von öffentlichem Interesse zu erfahren, ob jemand wie Gerhard Lips ein halbes Jahr oder sogar zwei Jahre an Lohnzahlungen erhält.
FDP-Landrat und Arbeitsrechtler Balz Stückelberger hingegen sieht nicht, warum es eine Debatte über mehr Transparenz bei den Abgangsentschädigungen braucht. «Wichtig ist, dass es einen gesetzlichen Rahmen gibt und dessen Einhaltung überwacht wird. Beides ist gegeben.»
Für David Hug, Anwalt bei Battegay, Dürr und Wagner, besteht aus rechtlicher Sicht «durchaus die Möglichkeit, im Einzelfall Abfindungen und Trennungskonditionen öffentlich zu machen». Auch Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Basel, hat aus juristischer Sicht nichts gegen mehr Transparenz einzuwenden.
Es bestehe ein öffentliches Interesse an dem, was die Verwaltung tut, sowie ein Recht auf Einsicht in alle Verwaltungsakten, sagt er. «Um aber die Persönlichkeitsrechte und die legitimen Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen zu wahren, könnte die Verwaltung zum Beispiel in regelmässigen Abständen offenlegen, nach welchen Prinzipien die Abgangsentschädigungen berechnet wurden», sagt Schefer. «So wäre ein Schutz der Personen gewährleistet und die Öffentlichkeit hätte eine Idee, wie die Verwaltung vorgeht.»
Luca Urgese, Präsident der FDP Basel-Stadt, fragt sich, was mehr Transparenz bringen soll. «Was machen wir, wenn wir wissen, dass wir drei Millionen für Abgangsentschädigungen bezahlt haben?», fragt er. «Was nützt diese Kenntnis der politischen Diskussion und was nützt sie dem Steuerzahler?»
Urgese erinnert daran, dass Basel-Stadt über ein sehr rigides Personalrecht verfüge. Dieses mache es fast unmöglich, sich von jemandem zu trennen, gerade im oberen Kader. Abgangsentschädigungen seien eines der letzten Instrumente, will die Behörde ein Arbeitsverhältnis auflösen. «Vielleicht wäre es statt der Diskussion um Abgabeentschädigungen besser, über eine Änderung im Personalrecht zu diskutieren», sagt Urgese.
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