Erstes Urteil im Schenkkreis-Mord
Ein Deutscher musste sich am Dienstag im Zusammenhang mit dem Dreifachmord von Grenchen vor Gericht verantworten: Er kassiert eine Freiheitsstrafe.
Ein Deutscher ist am Dienstag im Zusammenhang mit dem Dreifachmord von Grenchen SO vom Amtsgericht Solothurn-Lebern vom Vorwurf der Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung frei gesprochen worden. Trotzdem kassierte er eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren.
Die drei Richter sprachen den 37-Jährigen der Vorbereitungshandlungen zu Raub schuldig, wie das Amtsgericht Solothurn-Lebern mitteilte. Zudem wurde er wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel sowie mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen.
Raubversuch drei Wochen vor Dreifachmord
Von den 2,5 Jahren Freiheitsstrafe muss er nur 1,5 Jahre absitzen, da er sich seit rund einem Jahr im vorzeitigen Strafvollzug befindet. Neben der Freiheitsstrafe muss er eine Busse von 500 Franken bezahlen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 5 Tagen absitzen.
Der Deutsche musste sich wegen eines versuchten Raubüberfalls drei Wochen vor dem Dreifachmord von Grenchen verantworten. Mit zwei weiteren mutmasslich Tatbeteiligten war er am 14. Mai 2009 zur Wohnung der Familie gefahren.
Sie hatten einen Raubüberfall geplant, wie der Mann vor dem Gericht einräumte. Das Vorhaben scheiterte jedoch, weil sich die Männer keinen Zutritt zum Gebäude verschaffen konnten. Beim Dreifachmord am 5. Juni 2009 war der Deutsche nicht dabei.
Staatsanwalt hatte vier Jahre gefordert
Der Staatsanwalt Jan Gutzwiller hatte vor Gericht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Vorbereitungshandlungen zu Raub und vorsätzlicher Tötung gefordert. Er zeigte sich auf Anfrage zufrieden mit dem Urteil.
Der Staatsanwalt hatte dem Angeklagten vorgeworfen, dass je nach Tatverlauf auch eine Tötung einer 55-jährigen Frau geplant war. «Dies sei schwierig zu beweisen gewesen», hielt Gutzwiller fest. Der Mann wies diesen Vorwurf in Befragungen und vor Gericht zurück.
Man habe zwar Waffen dabei gehabt - diese seien jedoch nicht geladen gewesen, sagte der Deutsche. Sein Verteidiger plädierte deshalb auf Freispruch bezüglich der Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung.
Verteidiger: «Übertriebene Härte»
Der Verteidiger Oliver Wächter hatte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von einem halben Jahr gefordert. Die Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren bezeichnete er auf Anfrage als «unbegreiflich» und «übertriebene Härte» des Gerichts.
Er müsse mit seinem Mandanten prüfen, das Urteil anzufechten. «Unter dem Strich schaut aber wahrscheinlich nichts raus», hielt Wächter fest. Er erwartet, dass der Mann in sieben Monaten - nach zwei Dritteln der Strafe - freigelassen wird. Der Gang ans Solothurner Obergericht würde wohl ebenso viel Zeit in Anspruch nehmen.
Noch Freiheitsstrafe in Deutschland fällig
Die Verfahrenskosten wurden zu drei Viertel dem Angeklagten und zu einem Viertel dem Staat auferlegt. Die vom Verteidiger geforderte Genugtuung sowie eine Entschädigung wurden abgelehnt.
Nach der Freiheitsstrafe in der Schweiz ist der Deutsche jedoch noch nicht auf freiem Fuss. Er muss in Deutschland wegen zwei Kneipenschlägereien noch eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten verbüssen, wie am Prozess auskam.
SDA/met
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch