Erste Silvester-Täter verurteilt
In den ersten beiden Prozessen um Straftaten in der Kölner Silvesternacht wurden zwei nordafrikanische Asylbewerber zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Acht Wochen nach der Silvester-Gewalt am Kölner Hauptbahnhof haben die nach eigenen Angaben aus Marokko und Tunesien stammenden Männer am Mittwoch vor dem Amtsgericht Köln den Diebstahl eines Handys beziehungsweise einer Tasche mit einer Fotokamera gestanden.
Die 23, 22 und 18 Jahre alten Asylbewerber zeigten sich vor Gericht reuig – der Handy-Dieb entschuldigte sich bei der 20-jährigen Frau, deren Mobiltelefon er in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof gestohlen hatte.
Der 23-jährige Marokkaner wurde zu sechs Monaten auf Bewährung und 100 Euro Geldstrafe verurteilt – auch, weil bei ihm nach der Tat geringe Mengen Amphetamine gefunden worden waren. Zur Tatzeit soll er mehr als ein Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Vor Gericht gab er die Tat unumwunden zu: «Ich habe gestohlen, das stimmt, ja», sagte er.
Nordafrikaner bestehlen Inder
In dem zweiten Prozess mussten sich der offenbar aus Tunesien stammende 22-Jährige und der 18 Jahre alte Marokkaner wegen des Diebstahls der Fotokamera verantworten. Sie räumten ein, die Tasche mit der Kamera in der Silvesternacht einem Inder gestohlen zu haben. Tatort war die Hohenzollernbrücke über den Rhein unweit des Kölner Hauptbahnhofs.
Wegen des Diebstahls verurteilte das Amtsgericht den 22-Jährigen zu drei Monaten auf Bewährung. «Ich bitte um Entschuldigung, ich werde das nicht wieder tun», sagte der Mann kurz vor dem Urteil.
Sein 18-jähriger Mitangeklagter gestand zudem drei weitere Diebstähle, die er 2015 in Dortmund und in einem ICE-Zug zwischen Essen und Bochum begangen hatte und die ebenfalls Gegenstand der Anklage in Köln waren. Das Gericht stellte den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht unter Bewährung.
Verzicht auf Jugendstrafe
Die Richterin verzichtete zwar auf eine Jugendstrafe, stellte aber gleichzeitig die Täterschaft des 18-Jährigen fest. Damit darf sich der Marokkaner nun in den kommenden zwei Jahren keine Straftat zuschulden kommen lassen. Anderenfalls muss er mit einer verschärften Strafe rechnen, da bei einer künftigen Verurteilung dann auch der Kamera-Diebstahl von Köln in das Strafmass einbezogen würde.
In der Silvesternacht hatten Gruppen von Männern am Kölner Hauptbahnhof sexuelle Übergriffe auf Frauen, zahlreiche Eigentumsdelikte und auch Körperverletzungen verübt. Sexualtaten waren den drei Angeklagten in den ersten beiden Prozessen nicht zur Last gelegt worden. Mit weiteren Gerichtsverfahren wegen der Kölner Silvester-Vorfälle wird in den kommenden Monaten gerechnet.
Arabische Vergewaltiger
Bei den Tätern aus der Kölner Silvesternacht soll es sich überwiegend um Männer mit nordafrikanischen – also: arabischen und damit in der Regel islamischen – Wurzeln handeln.
In etwa der Hälfte der Fälle wurden Sexualstraftaten angezeigt, auch Vergewaltigungen. Über die Rolle der religiös-kulturellen Prägung und das darin begründete diskriminierende Frauenbild dieser mehrheitlich arabischen Männer wird nun in Deutschland lebhaft debattiert.
Die grosse Mehrheit der Täter der Silvesternacht dürfte ungeschoren davonkommen. Der neue Kölner Polizeichef Jürgen Mathies sagte in einem Interview mit der «BBC», dass «die Bilder von Überwachungskameras nicht gut genug sind, um sexuelle Übergriffe eindeutig zu bestätigen.» Man sei auf Zeugenaussagen angewiesen und darauf, dass die Opfer die Täter identifizieren könnten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der Taten gegen Dutzende Beschuldigte. Die Zahl der Opfer war zuletzt auf deutlich mehr als 1100 gestiegen.
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