Erneutes Verkaufsverbot für Kinderkosmetika
Das Kantonslabor Basel-Stadt meint, es ist offensichtlich, dass bei Produktion und Qualitätssicherung auf Kosten der Kinder gespart wird. Für vier Produkte hat das Labor ein Verkaufsverbot ausgesprochen.

Kinderkosmetika weisen weiterhin Mängel auf: Das Kantonslabor Basel-Stadt hat für vier geprüfte Produkte ein Verkaufsverbot ausgesprochen. Die Beanstandungsquote lag diesmal bei insgesamt 71 Prozent.
In Warenhäusern, Spielzeugläden und Boutiquen in Basel-Stadt wurden Proben aus zwölf Sets und fünf Einzelprodukten erhoben, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Bericht des Kantonslabors hervorgeht. Die höhere Beanstandungsquote gegenüber früheren Untersuchungen sei auf eine risikobasierte Probenerhebung bei dekorativer Kosmetik sowie den grossen Anteil an kontrollierten Sets zurückzuführen.
In 101 Einzelproben untersuchte das Labor unter anderem Produkte für Lippen- und Nagelpflege, Lidschatten sowie Körper- und Gesichtsfarben. Die Verkaufsverbote betrafen gemäss Bericht Produkte mit verbotenen Farbmitteln, erhöhten Gehalten an Nitrosaminen sowie mit Grenzwertüberschreitungen von Konservierungsmitteln.
Weiterer Handlungsbedarf besteht
Nebst den Verkaufsverboten für vier der 17 Sets und Einzelprodukte hat das Labor acht weitere Produkte beanstandet. In fünf Fällen nahmen die Verantwortlichen ihre Produkte freiwillig vom Markt. Praktisch alle erhobenen Produkte waren in China produziert worden.
Im Gegensatz zu früheren Untersuchungen hat sich gemäss Bericht die Konformität der untersuchten Nagellacke deutlich verbessert. Lippenpflegeprodukte seien zwar häufig beanstandet worden. Dies betraf aber verwendete Mineralparaffine, für welche es europaweit keine expliziten Verbote gibt.
Es bestehe jedoch weiter Handlungsbedarf für die Branche. Es sei offensichtlich, dass bei Produktion und Qualitätssicherung auf Kosten der Kinder gespart werde, hält der Bericht fest. Weitere Kontrollen würden sich daher aufdrängen.
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