Erheblich tiefere Gewinnsteuern
Bei der Unternehmenssteuerreform III verfolgt der Kanton Baselland eine forsche Strategie.

14 Prozent Gewinnsteuern sollen Unternehmen im Baselbiet künftig insgesamt bezahlen müssen. Der Kanton Baselland hat gestern die von der Regierung beschlossenen Eckpfeiler der Unternehmenssteuerreform III bekannt gegeben. Damit schafft sich das Baselbiet im interkantonalen Vergleich eine günstige Ausgangslage bei den Bemühungen, die Unternehmen im Zuge der Umgestaltung der Besteuerung bei der Stange zu halten. Ausgelöst haben die Umgestaltung die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die in der G-20 organisierten führenden Wirtschaftsnationen der Welt. Sie tolerieren die privilegierte Besteuerung der Holdings, der Domizilgesellschaften und der gemischten Gesellschaften in der Schweiz nicht mehr.