Bundesgericht zu Basler KlimaaktivistenErfassung von DNA und Fingerabdrücken war unverhältnismässig
Nach einer Blockade der UBS in Basel wurden 2019 mehrere Klimaaktivisten verhaftet. Nun müssen die Behörden auf Anordnung des Bundesgerichts sensible Daten löschen.

Das DNA-Profil und die Fingerabdrücke eines Klima-Aktivisten müssen gelöscht werden. Dies hat das Bundesgericht angeordnet. Der Aktivist hatte 2019 an der Blockade der UBS beim Aeschenplatz in Basel teilgenommen. Auch die Fingerabdrücke von zwei weiteren Teilnehmern der Klima-Aktionstage im Juli 2019 müssen gelöscht werden. Die von der Staatsanwaltschaft ergriffenen Massnahmen seien angesichts der gesamten Umständen unverhältnismässig, hat das Bundesgericht in einem Urteil von Ende April entschieden.
Die Staatsanwaltschaft führt gegen die drei Personen eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf Nötigung, Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diensterschwerung.
Teilnehmer der Blockade-Aktion sollen mit Kohlestücken Parolen rund um die Liegenschaft angebracht, die Eingänge blockiert und Aufforderungen der Polizei nicht befolgt haben. Auf den beschädigten Gegenständen wurden laut Urteil des Bundesgerichts keine DNA-Proben oder Fingerabdrücke sichergestellt.
Zukünftige Taten nicht ersichtlich
Für frühere oder zukünftige Straftaten einer gewissen Schwere fehlten jedoch konkrete Anhaltspunkte. Die Speicherung der Fingerabdrücke beziehungsweise des DNA-Profils bei den drei Personen ist gemäss Bundesgericht deshalb unverhältnismässig.
Das Gericht führt zudem aus, dass die Aktion friedlich verlaufen sei und unter dem Schutz des Grundrechts der Meinungs- und Versammlungsfreiheit stehe. Sie unterscheide sich erheblich von Demonstrationen mit gewalttätigen Ausschreitungen. Eine systematische Erfassung politisch aktiver Personen könne ausserdem einen Abschreckungseffekt haben.
(Urteile 1B_285/2020 und weitere vom 22.4.2021)
SDA/amu
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