Covid-Betrüger im BaselbietEr ging dilettantisch vor – und erhielt den Corona-Kredit dennoch
Vor dem Baselbieter Strafgericht musste der erste von rund 40 Beschuldigten antraben, die zu Unrecht Corona-Kredite bezogen haben. Das Gericht gab dabei gleich mal den Tarif durch,

Als der Bundesrat Ende März 2020 unkomplizierte Kredite in Aussicht stellte, um Unternehmen unter die Arme zu greifen, die wegen der Corona-Pandemie respektive wegen des Lockdown in Not geraten sind, sah John Meier* seine Chance gekommen. Der damals 28-Jährige hat in seinem Leben noch nicht allzu viel auf die Reihe bekommen. Eine Lehre im Detailhandel hat er abgebrochen, als Immobilienmakler war er äusserst erfolglos. Und als Angestellter einer Versicherung erwies es sich ebenfalls ungeeignet. Meier hatte keine Ahnung von den Produkten, die er hätte verkaufen sollen – und tat deshalb nichts. Was am Ende zu einer Entlassung führte. Also lebte er fortan vom Arbeitslosengeld. Weil er aber eine schwangere Partnerin hatte, eine Studentin, wollte er dem Kind ein bisschen Startkapital verschaffen – mit einem zinslosen Covid-Kredit für seine inaktive Firma.
30’000 Franken sollten es sein. Er fingierte im Formular die Angaben zu Umsatz und Lohnsumme so, dass am Ende der gewünschte Kredit resultierte. Der Kredit wurde ihm von Postfinance jedoch verweigert, weil er ein privates Konto angegeben hatte. Flugs hat er ein Firmenkonto eingerichtet. Beim zweiten Antrag reduzierte er den Umsatz um 200’000 Franken, weil er zur Erkenntnis gelangte, 10’000 Franken Kredit wären bei seinen bescheidenen finanziellen Verhältnissen leichter zurückzubezahlen. Diese erhielt er dann tatsächlich – und verjubelte das Geld in den folgenden Wochen im Casino. Um den zinslosen Kredit mit einem zinslosen Kredit abzulösen, so zumindest begründete der Mann sein Vorgehen im Gerichtssaal, beantragte er einen weiteren Kredit über 20’000 Franken. Doch jetzt flog der Schwindel auf.
«Kein gewieftes Vorgehen» benötigt
Es ist der erste von rund 40 Covid-Kredit-Betrugsfällen im Baselbiet. Staatsanwältin Rahel Buschauer wies in ihrem Plädoyer darauf hin, dass allein am ersten Tag in der Schweiz rund 7000 Anträge für einen Kredit gestellt worden seien, unter anderem vom Beschuldigten. Es sei damals bekannt gewesen, dass nicht jeder Antrag genau geprüft werde könne. Es habe «kein gewieftes Vorgehen» benötigt, um an das Geld zu gelangen. Im Gegenteil: «Der Beschuldigte hat sich sogar sehr dilettantisch angestellt.»
Dass die Kredite nicht eingehend geprüft worden seien, sei aufgrund der Dringlichkeit so vorgesehen gewesen, betonte Gerichtspräsident Daniel Schmid. Meier habe das ausgenützt. Der Richter nannte das Verhalten des Angeklagten «asozial» und sprach ihm ins Gewissen: «Sie haben die Corona-Misere, die über Gewerbetreibende schuldlos hereingebrochen ist, für egoistische Zwecke ausgenützt.» Der einschlägig vorbestrafte Mann wurde wegen mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfachen, teils versuchten Betrugs zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Schmid machte zudem klar, dass Meier nur haarscharf an einer unbedingten Haftstrafe vorbeigeschlittert sei. Das Gericht wolle aber dem Steuerzahler nicht noch weitere Kosten aufbürden, indem es den Mann ins Gefängnis steckt. «Sie sollen sich weiterhin bemühen und die Schulden abzahlen.» Die Gerichts- und Verfahrenskosten von rund 5000 Franken muss der Corona-Glücksjäger zudem selbst übernehmen.
* Name geändert
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