«Einvernehmlicher» Sex mit Elfjähriger
Ein 28-jähriger Franzose muss sich nicht wegen Vergewaltigung verantworten, da das Mädchen keinen Widerstand geleistet hat.

Ein Prozess zu angeblich «einvernehmlichem» Sex mit einer Elfjährigen sorgt in Frankreich für Empörung. In Pontoise bei Paris begann am Dienstag das Verfahren gegen einen 28-Jährigen, der sich nicht wegen Vergewaltigung verantworten muss, sondern nur wegen «sexueller Beeinträchtigung» des Mädchens. Anders als in Deutschland gibt es in Frankreich kein Schutzalter für Minderjährige, die Regierung will dies aber nun ändern. Die Anwälte des Angeklagten betonten, es handele sich «nicht um Vergewaltigung», da die Elfjährige keinen Widerstand geleistet und damit ihr Einverständnis signalisiert habe. Da auch die Staatsanwaltschaft dieser Logik folgt, drohen dem Mann in dem Prozess nur bis zu fünf Jahre Haft. Seine Anwälte verlangen einen Freispruch.
Die Anwältin der Familie des Mädchens erklärte dagegen, es gehe um die «Würde» der Elfjährigen. Die Familie verlangt, den Täter wegen Vergewaltigung vor Gericht zu stellen. Der Fall hat auch die französische Regierung auf den Plan gerufen: Präsident Emmanuel Macron will erstmals ein gesetzliches Schutzalter von 15 Jahren für einvernehmlichen Sex festlegen. In Deutschland liegt dieses Schutzalter bei 14 Jahren.
In Frankreich ist es bisher den Gerichten überlassen, über die sexuelle Reife eines Kindes zu urteilen. Eine Online-Petition für ein einheitliches Schutzalter für Minderjährige wurde von fast 370.000 Menschen unterzeichnet.
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