Nach Attentat in Wien Einer der zwei verhafteten Schweizer wieder frei
Der nach dem Attentat mit vier Toten festgenommene 18-Jährige ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er und ein weiterer Schweizer sollen den Täter gekannt haben.

Der jüngere der beiden nach dem Attentat in Wien von November 2020 verhafteten Schweizer ist wieder auf freiem Fuss. Das zuständige Gericht hat ihn aus der Untersuchungshaft entlassen und Ersatzmassnahmen angeordnet.
Eine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft für den jüngeren der beiden Beschuldigten sei nicht mehr verhältnismässig, führte die Bundesanwaltschaft (BA) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA aus.
Als Beispiele für Ersatzmassnahmen nennt die BA eine Schriftensperre, eine regelmässige Meldepflicht oder ein Kontaktverbot. Mit diesen Massnahmen könne der Flucht- und Verdunkelungsgefahr ebenfalls begegnet werden.
Die zwei jungen Schweizer im Alter von 24 und 18 Jahren, die Anfang November in Winterthur im Zusammenhang mit dem Attentat in Wien verhaftet wurden, sind der Justiz aus Terrorismus-Strafverfahren bereits bekannt. Die Strafverfahren, die 2018 und 2019 eröffnet wurden, laufen noch. Die BA hat die entsprechenden Verfahren der Jugendanwaltschaft in Winterthur und der Staatsanwaltschaft Zürich übernommen. Für die beiden Männer gilt die Unschuldsvermutung.
Beim Attentäter übernachtet
Gegen die beiden jungen Männer wird je ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstosses gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «al-Qaida» und «Islamischer Staat» (IS) sowie verwandter Organisationen geführt; weiter wegen Unterstützung respektive Beteiligung an einer kriminellen Organisation, strafbaren Vorbereitungshandlungen sowie Gehilfenschaft zu Mord. Gegen den jüngeren Mann wird zudem wegen Gewaltdarstellungen ermittelt.
Bei der Terrorattacke am Abend des 2. Novembers in Wien waren vier Menschen getötet worden. Über 20 Menschen wurden teilweise schwer verletzt. Der Angreifer wurde von der Polizei erschossen.
Es besteht der dringende Tatverdacht, dass sich der mutmassliche Attentäter und die beiden Schweizer kannten. Letztere haben im Juli 2020 beim Attentäter in Wien übernachtet. Gegenstand der Strafverfahren der BA bildet hauptsächlich die Frage, ob die beiden Beschuldigten am Terroranschlag in Wien beteiligt waren.
In Untersuchungshaft genommen worden waren sie wegen Flucht- und Kollusionsgefahr. Diese darf laut BA nur so lange wie erforderlich angeordnet werden. Erkenntnisse aus den bisherigen Ermittlungen hätten ergeben, dass es nicht mehr verhältnismässig wäre, die Untersuchungshaft für den jüngeren Beschuldigten aufrecht zu erhalten. Der ältere der beiden sitzt nach wie vor in Untersuchungshaft.
SDA
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