Kampf gegen Basler Leinenpflicht«Einen Hund vier Monate an der Leine halten zu müssen, ist nicht tiergerecht»
Das Komitee Pro Tier setzt sich mit einem Referendum gegen die Leinenpflicht für Hunde zur Wehr, die der Grosse Rat im Rahmen des neuen Basler Jagdgesetzes beschlossen hat.

Nun soll auch im Kanton Basel-Stadt gelten, was in den angrenzenden Kantonen bereits Pflicht ist. Während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 31. Juli) müssen alle Hunde im Wald, am Waldrand und angrenzender Wiese an die Leine. Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können, dürfen das ganze Jahr über nicht frei herumlaufen.
Allerdings wird der Regierungsrat Gebiete festlegen, die von der Leinenpflicht ausgenommen sind. Wie aus dem Kommissionsbericht hervorgeht, beabsichtigt die Verwaltung, den grössten städtischen Teil der Langen Erlen und nach Absprache eventuell auch ein kleineres Gebiet im nördlichen Riehener Teil von der Leinenpflicht zu befreien.
Das Komitee Pro Tier hat gegen diese Leinenpflicht nun das Referendum ergriffen. Das Gesetz sei in Sachen Hundehaltung eine Blackbox. «Es ist völlig unklar, wo diese Freilaufzonen genau sind und wie gross sie sein sollen. Können sich die Hunde, wenn es im Sommer heiss ist, zum Beispiel noch im Wasser abkühlen? Wenn nicht, wäre das ein massiver Einschnitt», sagt Michael Bader von Pro Tier.
Hundehalter in der Pflicht
Die Langen Erlen sind laut dem Psychiater der einzige Ort, an dem man mit Hunden ohne Leine über Feldwege, Wald und Wiesen einen ausgedehnten Spaziergang machen könne. Das sei für Hunde, die Bewegung und Abwechslung brauchten, sehr wichtig. Bader befürchtet, dass die Freilaufzonen ungenügend sein könnten oder «mit einer Salamitaktik» in Zukunft immer mehr eingeschränkt werden.
Pro Jahr werden im Kanton im Schnitt elf Rehe von Hunden gerissen. Vor allem während der Brut- und Setzzeit sollen Wildtiere und Vögel nun besser geschützt werden. Die gerissenen Rehe seien auch dem Komitee «ein Dorn im Auge». Deshalb brauche es aber kein Freilaufverbot: «Nicht die Hunde trifft die Schuld, der Handlungsbedarf besteht bei den fehlbaren Hundehalterinnen und -haltern», heisst es in der Medienmitteilung des Komitees. Laut Michael Bader würde ein rücksichtsvoller Umgang bereits reichen: «Ein Hundebesitzer weiss in der Regel, ob sein Hund jagt. Dann muss er ihn eben an die Leine nehmen. Es ist nicht fair, nur wegen ein paar Hunden, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können, alle einzuschränken.» Eine Möglichkeit wäre für ihn, all jenen Hundehaltern einen Hundekurs anzubieten, die ihre Vierbeiner nicht im Griff haben.
Ein Monat für das Referendumskomitee
Dass dies in den Nachbarkantonen bereits so gehandhabt wird, ist für ihn kein Argument. «Einen Hund vier Monate lang permanent an der Leine halten zu müssen, ist nicht tiergerecht. Das ist ein Drittel eines Jahres», sagt Bader und fügt an, «wenn wir von Natur- und Tierschutz reden, gehören Hunde auch dazu.» Natürlich sei es nicht toll, wenn ein Hund ein Reh jage. Doch der Mensch müsse sich überlegen, wie viel Natur er wolle – ähnlich wie bei dem Konflikt um den wilden Bruder des Hundes, den Wolf.
Die Leinenpflicht war sowohl in der Kommission wie auch im Grossen Rat der umstrittenste Punkt des neuen kantonalen Wildtier- und Jagdgesetzes. Trotzdem wurde der Kompromiss Ende Oktober im kantonalen Parlament mit 71 zu 19 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Das Referendumskomitee hat nun bis zum 11. Dezember Zeit, die nötigen 2000 Unterschriften zu sammeln. Ansonsten tritt das Gesetz in Kraft.
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Dina Sambar ist Redaktorin und stellvertretende Leiterin des regionalen Ressorts Kultur und Gesellschaft.
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