
Elisabeth Ackermann, Regierungsrätin des Kantons Basel-Stadt von 2017 bis 2021.
Foto: Pino Covino
Hat sich Elisabeth Ackermann als Vorsteherin des Präsidialdepartements in der Causa Fehlmann über dessen ungültige Kündigung hinaus etwas zuschulden kommen lassen, das justiziabel, also einklagbar, wäre? Nein. Der Bericht der GPK, der sehr klar und sehr kritisch ist, verwendet zwar mehrmals das Wort «problematisch», aber an keiner Stelle «unrechtmässig».
Kommentar zum Museumsdebakel – Eine Schande für den Kanton Basel-Stadt
Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission legt erbarmungslos Fehler und Schwächen des Präsidialdepartements unter Leitung von Elisabeth Ackermann offen.