Wie heisst es so schön im Volksmund? Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Das mag stimmen, bloss: Ein Geschenk, von dem wir wissen, dass es nicht rechtmässig erworben wurde, nehmen wir nicht an – wer will denn schon Komplize eines Diebstahls werden? Zwischen diesen beiden ethischen Positionen steht nun das Kunstmuseum Bern, das von Cornelius Gurlitt testamentarisch als alleiniger Erbe der etwa 1500 Bilder umfassenden Sammlung bedacht wurde. Dieses Vermächtnis wäre ein Grund zur Freude, befände sich unter den Werken nicht auch Raubkunst aus der Nazizeit, die von meist jüdischen Besitzern gestohlen oder erpresst wurde.
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Eine Chance für das Kunstmuseum
Das Gurlitt-Vermächtnis ist eine schwierige Aufgabe für das Kunstmuseum Bern. Doch es lohnt sich aus mehreren Gründen, diese Herausforderung anzunehmen.