Einbürgerungsgesuch wegen Handschlag-Affäre sistiert
Das Einbürgerungsgesuch der Familie der beiden Schüler, die in Therwil ihrer Lehrerin den Handschlag verweigern, ist bei den Baselbieter Behörden sistiert worden.

Nach dem Medienwirbel letzter Woche um die Einbürgerungsgesuche der Familie der beiden Schüler, die ihrer Lehrerin den Handschlag verweigerten, will das Amt für Migration nun die ganze Familie vorladen.
Dass Einbürgerungsgesuche für zusätzliche Abklärungen sistiert werden, sei im Baselbiet nichts Ungewöhnliches. Das kantonale Amt für Migration werde die Familienmitglieder einzeln befragen, so ein Sprecher der Sicherheitsdirektion am Montag.
Diese Befragung ist laut dem Sprecher ergebnisoffen. Erst anhand der Antworten würden sich allfällige Konsequenzen für den ausländerrechtlichen Status der Familie zeigen. Und erst dann werde über das weitere Vorgehen mit dem Gesuch entschieden. Genaue Termine sind nicht bekannt.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes waren zum Einbürgerungsgesuch keine Details zu erfahren. Die Sicherheitsdirektion machte auch keine Angaben dazu, wie viele der Kinder neben den Eltern den Schweizer Pass möchten.
Sistierung nach Medienwirbel
Der Entscheid zur Sistierung und Vorladung beim Amt sei «letzte Woche» gefallen. Der Wirbel um die Handschlag-Dispens-Affäre, zu der sogar Bundesrätin Simonetta Sommaruga ihre Meinung kundgetan hat, hält bereits gut zwei Wochen an - und fand selbst internationales Echo.
Die beiden 14- und 16-jährigen Brüder wollen aus religiösen Gründen generell Frauen nicht berühren. Der Jüngere sagte in einem Zeitungsinterview, er habe diese Regel in einer Internet-Predigt gefunden. Die Schulleitung der Sekundarschule Therwil hatte mit ihnen deswegen vereinbart, dass sie auf den in dieser Schule üblichen Handschlag mit den Lehrpersonen verzichten können.
Diese Praxis gilt an dieser Sek bis auf weiteres. Die kantonale Bildungsdirektion hat indes ein Rechtsgutachten bestellt, ob und wie Anstandsregeln durchzusetzen sind. Im Kantonsparlament sind mehrere Vorstösse eingereicht worden, die religiöse Sonderreglungen verbieten wollen.
Die Föderation Islamischer Dachorganisationen der Schweiz (FIDS) hatte inzwischen bereits verlauten lassen, dass ein Händedruck zwischen Mann und Frau für eine einfache Begrüssung«theologisch erlaubt ist» . In der islamischen Tradition sei Höflichkeit gegenüber allen wichtig, und zur Begrüssung gebe es unterschiedliche Bräuche.
SDA/aab
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