Einbürgerung trotz Sozialhilfe
Bundesrätin Simonetta Sommaruga plant, ein zentrales Versprechen aus dem Abstimmungskampf zu brechen.

Im Februar jubelte die Linke: Die Stimmbevölkerung hatte der erleichterten Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation im vierten Anlauf endlich zugestimmt. Damit entscheidet voraussichtlich ab Januar 2018 neu allein SP-Bundesrätin Simonetta Sommarugas Staatssekretariat für Migration (SEM) über die Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation. Kritikern der Vorlage entgegneten die Befürworter, dass auch bei den erleichterten und abgekürzten Verfahren nur eingebürgerter wird, wer gut integriert ist.
Was das konkret bedeutet, ist den Erläuterungen zur Abstimmung aufgeführt: Wer den Schweizer Pass will, muss sich nicht nur an unsere Rechtsordnung halten, die Werte der Bundesverfassung respektieren und eine Landessprache beherrschen. Ebenso wichtig ist laut Abstimmungsbüchlein, dass Einbürgerungswillige finanzielle Verpflichtungen einhalten und Steuern bezahlen: «Wer Sozialhilfe bezieht, kann sich nicht einbürgern lassen.»
«Kein Einbürgerungshindernis»
Diese Regel gilt im Kanton Bern bereits: 2013 stimmte dort die Bevölkerung einer Gesetzesänderung zu, wonach Sozialhilfebezüger nicht eingebürgert werden dürfen. Und auch Personen, die einst von staatlicher Unterstützung lebten, sollen den roten Pass erst bekommen, wenn sie die Sozialhilfe zurückerstattet haben.
In Sommarugas SEM denkt man indes nicht daran, sich in jedem Fall an die vor der Abstimmung gemachte Zusicherung zu halten. Dies geht aus der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation von Barbara Steinemann hervor. Die Zürcher SVP-Nationalrätin wollte vom Bundesrat wissen, wie die künftige Einbürgerungspraxis des Bundes bei Sozialhilfebezügern respektive bei deren Kindern aussieht und ob der Bund den Berner Volksentscheid respektiert. Dies mit Blick auf die Praxis in links regierten Gemeinden, wo Kinder von Sozialhilfebezügern mit der Begründung einbürgert würden, diese treffe keine Schuld an der Fürsorgeabhängigkeit der Eltern. «Das wurde etwa in Winterthur so gehandhabt, als die Stadt eine rot-grüne Regierungsmehrheit hatte», sagt Steinemann.
Die Antwort des Bundesrats, die aufgrund der Zuständigkeit aus Sommarugas Departement kommt, ist ernüchternd: «Aufgrund der zivilrechtlichen Pflicht der Inhaber der elterlichen Sorge, für den Unterhalt aufzukommen, kann ein allfälliger Sozialhilfebezug nicht den Kindern angerechnet werden und ist deshalb für diese kein Einbürgerungshindernis.» Einzige Einschränkung: Minderjährige Gesuchstellende, die älter als 16 Jahre sind, müssten nachweisen, dass sie «die Gestaltung einer sozialhilfeunabhängigen Zukunft durch eine solide Berufsausbildung in Angriff nehmen».
Konkret bedeutet dies, dass sie sich zum Zeitpunkt der Gesuchstellung oder der Einbürgerung in Aus- oder Weiterbildung befinden müssten. Dass sich die Berner Stimmbevölkerung klar gegen die Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern ausgesprochen hat, schert den Bund nicht, wie der Interpellationsantwort weiter zu entnehmen ist. Die erleichterten Einbürgerungsverfahren würden ausschliesslich durch das Bundesrecht geregelt, daher sei der Berner Verfassungsartikel nicht anwendbar. Immerhin könnten die Kantone im Rahmen der Anhörung Antrag auf Ablehnung einer Einbürgerung stellen und den Entscheid vor Bundesverwaltungsgericht anfechten, sollte sich das SEM darüber hinwegsetzen.
Kurz: Kantone und Gemeinden dürfen zwar für die Sozialhilfekosten aufkommen, zu melden haben sie allerdings recht wenig.
Kinder schützen vor Ausschaffung
Mit dieser Einbürgerungspraxis bricht Sommarugas Migrationsbehörde nicht nur die vor der Abstimmung gemachte Zusage. Sie sabotiert indirekt auch die neue Bestimmung im Ausländergesetz, die 2018 in Kraft tritt. Danach können Ausländer, die länger als 15 Jahre in der Schweiz leben, die Niederlassungsbewilligung verlieren, wenn sie langfristig Sozialhilfe beziehen. Heute ist dies nicht möglich, was mit ein Grund ist, weshalb Personen wie der angebliche Hassprediger Abu Ramadan 19 Jahre lang die Integration verweigern und trotzdem unbehelligt vom Staat leben können.
Zudem erlaubt die Praxis ausländischen Sozialhilfeempfängern, ihre Kinder als Schutzschild zu missbrauchen: Haben diese erst einmal einen Schweizer Pass, dann müssen die Eltern kaum mehr um das Aufenthaltsrecht fürchten. Die Sorge, dass sie sich die Einbürgerungsgebühr nicht leisten können, ist unbegründet: Da sie von der Fürsorge leben, zahlt dafür der Steuerzahler.
Basler Zeitung
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