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Kommentar zum Buchprojekt-EntscheidEin Urteil für die Meinungsfreiheit

Das Buchprojekt kann weitergehen, die Argumente der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin fanden beim Obergericht kein Gehör.

Es muss möglich sein, über ein Ereignis frei zu berichten, und es kann nicht sein, dass eine einzelne Journalistin davon ausgeschlossen wird, nur weil sie «kritisch» gegenüber einer Protagonistin ist.