Ein unhaltbarer Entscheid
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkompliziert das Asylwesen mit seinem jüngsten Entscheid massiv. Geht das so weiter, muss die Schweiz die Menschenrechtskonvention kündigen. Ein Kommentar.

Die Empörung in der Schweiz über das jüngste Urteil aus Strassburg ist massiv. Die ablehnenden Reaktionen drängen sich geradezu auf, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte setzt in Eigenregie neue Standards im Dublin-Staatsvertrag. So kann heute keine Rede mehr von der ursprünglichen Absicht im Dublin-Abkommen sein. Dank klaren Zuständigkeiten und geordneten Automatismen sollten illegal anwesende Asylbewerber unkompliziert ins verantwortliche Erstasylland zurückgeschickt werden. Dies ist nun endgültig nicht mehr gewährleistet.