Es ist bizarr: Obwohl drei Hacker anerkannt haben, über 180'000 Kreditkartendaten aus der ganzen Welt gestohlen zu haben, muss ihnen die Schweiz Genugtuung wegen zu langer Haft zahlen. Da offenbart sich ein Systemfehler im Rechtsstaat.
Wie das? Die Bundesanwaltschaft hatte einen Versuch gestartet, global agierende Cyberkriminelle zu bekämpfen. Und nannte in der Anklage nicht nur Kreditkarten von Schweizern, sondern auch solche aus dem Ausland. Der Gedanke: Dänemark oder die USA sollen nicht dieselben Ermittlungen nochmals führen müssen.
Das leuchtet ein. Die Schweiz muss als globaler Finanzplatz einen Beitrag dazu leisten, kritische Infrastruktur vor digitalen Verbrechern zu schützen.
Staaten müssen Cyberkriminalität besser aufteilen: Wir machen die Datendiebe aus Marokko, ihr die Fake-Prinzen aus Nigeria.
Die Strafverfolger schlossen mit den Hackern einen Deal: drei Jahre Freiheitsstrafe gegen Geständnis. Aber dann klemmte das Bundesstrafgericht den Handel ab – mit dem formalistischen Argument, dass trotz einer internationalen Cybercrime-Konvention in der Schweiz nur «Schweizer» Karten abgeurteilt werden dürften. Damit platzte der Deal, die Geständnisse galten nicht mehr. Und die Hacker sassen plötzlich zu lange im Gefängnis, weil sich ohne Geständnis viel weniger beweisen liess.
Drei Dinge müssen sich ändern, damit sich solche Flops nicht wiederholen. Erstens müssen Staaten Cyberfälle besser untereinander aufteilen, im Stile von: Wir machen die marokkanischen Datendiebe, ihr die Fake-Prinzen aus Nigeria. Dazu muss sich die Schweiz besser vernetzen.
Zweitens muss man das sehr analog und national gedachte Strafrecht an die Realität des Internets anpassen. Und drittens – wenn nächstes Mal Ermittlungen gegen kriminelle Hacker auf ein veraltetes Gesetz treffen, könnten die zuständigen Richterinnen und Richter ihren Entscheid etwas pragmatischer fällen. Und zulassen, dass die Täter auch für ausländische Datendiebstähle verurteilt werden. Besonders, wenn alle Seiten damit einverstanden sind. So liesse sich verhindern, dass Ressourcen der Fahnder – und Millionen an Steuergeldern – verschwendet werden.
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Ein Systemfehler im Rechtsstaat
Die Schweiz muss geständigen Hackern 130'000 Franken zahlen, weil die Gesetze im Zeitalter des Internets nicht mehr taugen.