
Rund 40 Mieterinnen und Mieter müssen aus dieser Liegenschaft in Lörrach ausziehen, um Flüchtlingen aus der Ukraine Platz zu machen.
Foto: Sebastian Schanzer
Klar, ein lebenslanges Recht auf einen Verbleib in der Mietwohnung kann und soll es nicht geben. Wenn der Eigentümer einer Liegenschaft andere Pläne mit den Wohnungen hat, dann muss er das Recht haben, die Mieter vor die Tür zu setzen. Schliesslich ist die Miete ein beschränktes Nutzungsrecht am Eigentum anderer.
Kommentar zu Kündigungen in Lörrach – Ein Steilpass für die AfD
Aufregung in Lörrach: Langjährige Mieter müssen aus ihren Wohnungen ausziehen, um Ukraine-Flüchtlingen Platz zu machen. Der Entscheid ist eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.