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«Ein sexueller Bezug allein ist nicht kritisch»

Monika Hirzel ist Anwältin und Chefin der Firma Be-Trieb. Foto: Fabienne Andreoli

Am Wochenende wurde der Fall einer Bundes­angestellten publik, die von ihrem Chef sexuell belästigt worden sein soll. Als sie sich wehrte, wurde sie entlassen. Ihre Firma hat den Fall ­untersucht: Was ist da schiefgelaufen?

Jetzt konnte man aber lesen, welche Art Sprüche der Beschuldigte gemacht hat: Da war von Küssen auf die Wange die Rede, von der Anrede «Schätzeli» – das ist doch ein eindeutiger sexueller Bezug.

«Schätzeli» ist also nicht gleich «Schätzeli»?

«Ein Nein muss beim Gegenüber so ankommen, dass er es versteht.»

Das Gericht kritisierte auch Ihren Untersuchungsbericht.

Hat das Gericht Ihren Bericht falsch gelesen?

Nehmen wir einen Fall, zum Beispiel an einer ­Uni: Ein Professor lädt seine Doktorandin immer wieder zum Essen ein, sie lehnt immer wieder ab. Ist das schon Belästigung?*

Wie deutlich muss das sein?

Wenn jetzt jemand ein Verhältnis eingeht und nach der Beendigung behauptet, sie habe eigentlich von Anfang an nicht gewollt: Wie stellt man fest, ob es sexuelle Belästigung war?

Wenn nun jemand Nachteile befürchtet, wenn sie ablehnt?*

Im Fall ETH wurde kritisiert, dass diejenigen, die sich über den Professor beschwert hatten, im Verfahren nicht als Partei anerkannt wurden.

An der ETH und in einem Fall bei den Wirtschaftsprüfern EY kam der ­ Untersuchungsbericht zum Schluss, man habe kein strafrechtlich relevantes ­Vergehen feststellen können. Ist das überhaupt der Punkt am Arbeitsplatz?

Auch wenn es nicht dem «Code of Conduct» der Firma entspricht?

Thema Falschbeschuldigungen: Wie oft kommen die vor?