«Ein Grundsatzurteil ist in naher Zukunft nicht zu erwarten»
Nach dem Urteil des Bundesgerichts zum Kopftuchverbot für muslimische Schülerinnen in Bürglen (TG) bleiben viele Fragen offen. Erläuterungen des Staatsrechtlers Rainer J. Schweizer.

Ein Kopftuchverbot in der Schule könnten die Kantone im Volksschulgesetz verankern. Wie könnte denn ein solches Gesetz aussehen? Das Parlament muss zunächst entscheiden, ob im Gesetz ein Kopftuchverbot für die Lehrkräfte und/oder für die Schülerinnen festgeschrieben werden soll. Danach muss der Gesetzgeber vor allem die besonderen Gründe für ein Kopftuchverbot benennen. Solche überwiegenden Gründe könnten unter Umständen die Sicherung des Religionsfriedens an den Schulen oder die Gewährleistung der Gleichstellung der Schülerinnen und Schülern in bestimmten Unterrichtsformen wie Sport sein. Schliesslich hat der Gesetzgeber zu prüfen, ob die Ausgestaltung des Verbots mit Blick auf die Verbotsgründe des Gesetzes verhältnismässig ist.