Ein Fall für das Volk?
Soll die geplante Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe bei «Mord mit sexuellem Missbrauch» dem Volk vorgelegt werden? In der SVP sind die Meinungen geteilt.

«Ich bin klar gegen die Todesstrafe, aber das Volk soll diese Frage beurteilen», sagt der Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli laut einem Bericht in der aktuellen Ausgabe des «Sonntag». Er habe keine Bedenken, «dass die Menschenrechte bei der Bevölkerung besser aufgehoben sind als bei so genannten Experten», zitiert ihn die Zeitung.
Während sich alle anderen Parteien darüber einig sind, dass die Initiative, die vom Komitee-SprecherMarcel Graf vertreten wird, abstrus ist, meint auch SVP-Nationalrat Walter Wobmann, dass ein Entscheid darüber an der Urne getroffen werden sollte. «Das Volk soll darüber abstimmen. Es verstösst nicht gegen zwingendes Völkerrecht, was in der Schweiz aussschlaggebend ist», wird der erklärte Gegner der Todesstrafe in dem Bericht zitiert.
Ein Nein von Freysinger
Sein Parteikollegen Oskar Freysinger widerspricht. «Die Todesstrafe darf nicht vors Volk kommen, weil sie den Pfeilern des Rechtsstaates widerspricht», sagt er gegenüber der Zeitung. Auch Alt-Bundesgerichtspräsident Giusep Nay schaltet sich in die heftige Debatte ein. Er unterstützt die Bestrebungen, die Kriterien für eine Ungültigkeitserklärung bei Initiativen zu erweitern, wie er laut dem «Sonntag» sagte: «Eine Volksinitiative muss auch dann für ungültig erklärt werden, wenn sie gegen elementare Grundrechte der Bundesverfassung verstösst."
Das Initiativkomitee um den Initianten Marcel Graf will, dass rechtskräftig verurteilte Täter, die eine Person bei einem Sexualdelikt töten, hingerichtet werden können. Für den grünen Nationalrat ein aussichtsloser Anlauf: «Die europäische Menschenrechtskonvention verbietet die Todesstrafe. Die Initiative kann demnach offensichtlich nicht umgesetzt weren», zitiert ihn der «Sonntag» in dem Bericht.
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