EDF gewinnt Rechtsstreit um 1,2 Milliarden Euro
Luxemburg Der französische Stromkonzern EDF hat im Kampf um staatliche Hilfe vor Gericht einen Erfolg errungen.
Der Energieversorger wurde von der EU-Kommission zu Unrecht zur Rückzahlung einer angeblich unrechtmässigen Beihilfe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro gezwungen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden. Damit bestätigte der EuGH ein gleichlautendes Urteil des EU-Gerichts erster Instanz von 2009. Die Richter erklärten die entsprechende Rückzahlungsforderung der Kommission für nichtig. Die obersten Wettbewerbshüter Europas hätten einen Rechtsfehler begangen, als sie nicht geprüft hatten, ob sich der französische Staat wie ein privater Kapitalgeber verhalten habe. Auch wenn der Staat Steuermittel einsetze, könne er wie ein Anteilseigner eines Unternehmens nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten handeln, so die Richter. Die EU-Kommission hätte sich nicht weigern dürfen, diese Frage überhaupt zu prüfen. Der Staat hatte 1997 auf Steuern in Höhe von 889 Millionen Euro verzichtet und diesen Betrag dem Kapital der staatseigenen EDF gutgeschrieben. Die Kommission hatte darin eine unerlaubte staatliche Beihilfe gesehen und einschliesslich angefallener Zinsen eine Rückzahlung von 1,2 Milliarden Euro erzwungen.
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