Häuser unter DenkmalschutzDürfen Baselbieter Eigentümer künftig noch mitentscheiden?
In Baselland braucht es das Einverständnis der Eigentümerschaft, um ein Gebäude unter kantonalen Schutz zu stellen. Einen ähnlichen Passus im Gesetz des Kantons Zug hat das Bundesgericht allerdings aufgehoben.

Der Baselbieter Heimatschutz hat sich 2018 vergeblich dafür eingesetzt, dass der Denkmalschutz im Kanton nicht gelockert wird. Die Mehrheit im Landrat war so gross, dass es nicht einmal zu einer Volksabstimmung kam. Nun aber steht ein Bundesgerichtsurteil im Raum, das einen Teil des neuen Baselbieter Denkmal- und Heimatschutzgesetzes infrage stellt. Konkret geht es darum, dass ein Gebäude nur unter kantonalen Schutz gestellt werden kann, wenn die Eigentümerschaft einverstanden ist.