Dreifachmörder darf nicht in die Freiheit
Der Mann, der im Jahr 2000 drei Frauen brutal tötete, kann nicht bedingt entlassen werden. Das Bundesgericht stuft das Rückfallrisiko beim Dominikaner als zu hoch ein.

Der 2003 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilte Dreifachmörder von Wohlen AG kommt nach Verbüssung von 15 Jahren seiner Strafe nicht in den Genuss einer bedingten Entlassung. Das Bundesgericht bestätigt das Vorliegen eines Rückfallrisikos.
Der aus der Dominikanischen Republik stammende Mann hatte im Oktober 2000 im Personalhaus eines Nachtclubs in Wohlen willkürlich drei Frauen auf brutale Art und Weise getötet. Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte den Täter zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe. Zudem verwies es ihn für 15 Jahre des Landes. Unterdessen hat der Verurteilte 15 Jahre seiner Strafe abgesessen. Damit wäre gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erstmals eine bedingte Entlassung möglich.
Ausreise-Zwang spielt keine Rolle
Weil dem Dominikaner keine positive Prognose gestellt wird, kommt er jedoch nicht frei. Keine Rolle spielt dabei, dass der Mann die Schweiz verlassen müsste. Wie das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil festhält, sei der Schutz der Bevölkerung nicht an die Landesgrenzen gebunden.
Aus dem Entscheid geht hervor, dass der Verurteilte sich bis heute nicht im Rahmen einer Therapie mit seiner Straftat auseinandergesetzt hat. Es bestehe nach wie vor eine hohe Aggressions- und Gewaltbereitschaft beim Dominikaner. Diese nehme er jedoch nicht wahr oder streite sie ab.
Erschwerend kommt gemäss Gericht hinzu, dass der Mann seit Jahren eine starke Neigung zum Missbrauch von Suchtmitteln habe. Im psychiatrischen Gutachten wurde zudem festgestellt, dass er eine unterdurchschnittliche Intelligenz, mangelhafte Strategien für Konfliktlösungen und eine mangelhafte Empathie habe.
(Urteil 6B_809/2016 vom 31.10.2016)
SDA/rub
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