Pädophilen-Prozess in SolothurnDoch Verwahrung für Wiederholungstäter William W.
Der 48-Jährige, der sich mehrfach an Kindern vergangen hatte, wäre nach seiner Haftstrafe freigekommen. Nun hat das Obergericht Solothurn diesen Entscheid des Amtsgerichts korrigiert.

Ein 48-jähriger Mann, der sich seit Jahren immer wieder an Kindern vergeht, wird verwahrt. Das Obergericht des Kantons Solothurn hat den Schweizer am Montag zu einer Freiheitsstrafe von 37 Monaten und einer Busse verurteilt. Zudem ordnete es Verwahrung an.
Mit ihrem Entscheid haben die Oberrichter das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen SO vom Dezember 2020 korrigiert. Damals wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt. Die Voraussetzungen für seine Verwahrung sahen die Amtsrichter nicht gegeben.
Im Gegensatz zur ersten Instanz sah das Obergericht die Voraussetzungen für eine Verwahrung gegeben. Dies nicht aufgrund der Delikte, die im aktuellen Verfahren zu beurteilen waren. Deren geringe Schwere würde laut Obergericht keine Verwahrung rechtfertigen. Die verhängte Verwahrung ist eine nachträgliche Massnahme zu einer Verurteilung aus dem Jahr 2010 nach der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens.
Schwere Persönlichkeitsstörung
Die damals erlassene fünfjährige Freiheitsstrafe wurde zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Zwei Gutachter stellten unabhängig von einander eine schwere Persönlichkeitsstörung sowie eine Pädophilie des Beschuldigten fest. Die Gefahr weiterer sexueller Übergriffe stuften beide als hoch ein.
Glaubhafte Kinderaussagen
In zwei weiteren Fällen dagegen erachtete das Gericht die Aussagen der Betroffenen – eines fünfjährigen und eines achteinhalbjährigen Buben – als glaubhaft. An der Aussage des Achtjährigen gebe es keinerlei Zweifel.
Und der Fünfjährige hätte einen Vorfall, wie er ihn schilderte, nicht erfinden können. Da er in seinem Alter nicht urteilsfähig war, kam in diesem Fall auch der Tatbestand Schändung zu jenem der sexuellen Handlungen mit einem Kind.
Wie vor der ersten Instanz hatte der Ankläger auch am Obergericht neben einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren die Verwahrung des Mannes verlangt. Der amtliche Verteidiger beantragte weit gehende Freisprüche seines Mandanten, der die Übergriffe entschieden leugnet.
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