Die Zeit rettet Berlusconi
Der langjährige frühere italienische Premier ist im sogenannten Unipol-Prozess wegen Verjährung freigesprochen worden. In wenigen Tagen wird aber erneut über einen Freiheitsentzug entschieden.

Erstinstanzlich war Silvio Berlusconi vor einem Jahr noch zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden, nun hat ihn das Berufungsgericht in Mailand wegen Verjährung freigesprochen. Berlusconi und sein Bruder Paolo waren wegen Beihilfe zur Veröffentlichung von abgehörten Telefongesprächen angeklagt. Auch das Verfahren gegen Paolo Berlusconi, der erstinstanzlich zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt war, wurde für verjährt erklärt.
Die Anschuldigungen standen in Zusammenhang mit Ermittlungen in einem Finanzskandal aus dem Jahr 2005. Damals waren Unregelmässigkeiten beim Streit um die Übernahme der Bank Antonveneta aufgetreten, bei dem italienische Interessenten der niederländischen Bank ABN Amro und der spanische Finanzgruppe BBVA gegenüberstanden.
Im Zuge der Ermittlungen war ein Telefongespräch zwischen dem Chef des mitbietenden italienischen Versicherungskonzerns Unipol, der der politischen Linken in Italien nahesteht und dem Linkspolitiker und Ex-Aussenminister Piero Fassino abgehört worden. Die geheimen Aufzeichnungen wurden dann in der Zeitung «Il Giornale» veröffentlicht, die politisch hinter Berlusconi steht. Berlusconi soll seinem Bruder das abgehörte Telefongespräch zur Veröffentlichung zugeschanzt zu haben, um Fassino in Schwierigkeiten zu bringen. Deswegen wird Berlusconi dem amtierenden Turiner Bürgermeister Fassino trotz der Verjährung eine Entschädigung von 80'000 Euro zahlen müssen, urteilte das Gericht am Montag.
Eine Reihe von Prozessen
Berlusconi ist zurzeit wieder auf mehreren Fronten mit Justizproblemen konfrontiert. Er war im vergangenen August wegen Steuerbetrugs zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Hinter Gitter muss er wegen seines hohen Alters zwar nicht.
Am 10. April wird ein Gericht aber entscheiden, ob er unter Hausarrest gestellt wird oder ein Jahr Sozialdienst leisten muss. Wegen der rechtskräftigen Verurteilung wurde Berlusconi aus dem Senat ausgeschlossen und verlor damit seine parlamentarische Immunität.
Nachdem Berlusconi im Juni 2013 erstinstanzlich wegen Sex mit der minderjährigen marokkanischen Nachtklubtänzerin Karima el-Marough alias «Ruby Rubacuori» (Herzensbrecherin) und Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war, reichte der Mailänder Grossunternehmer Rekurs ein. Das Berufungsverfahren beginnt am 20. Juni in Mailand.
SDA/ldc
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch