Die Wurzel des Übels liegt in Strassburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte interpretiert den Kreis der ihm übertragenen Aufgaben exzessiv und legt sich im Wege der Selbstermächtigung Kompetenzen zu, die man ihm nicht übertragen wollte.

Wie weit dem Völkerrecht Vorrang vor dem Landesrecht zukommt, steht in der Schweiz im Brennpunkt der Diskussion. Die jetzt angekündigte und bereits ausformulierte Volksinitiative «Schweizer Recht geht fremdem Recht vor» will die Frage resolut klären: Nur zwingendes Völkerrecht (ius cogens) soll dem nationalen Recht vorgehen. Man muss den Initianten bescheinigen, dass sie damit auf ein seit Langem schwelendes oder sogar brennendes Problem eine klare Antwort zur Diskussion stellen. Ob diese der Weisheit letzter Schluss ist, sei dahingestellt. Viel wichtiger ist es, den Gründen für das Malaise nachzugehen, das die Initiative ausgelöst hat.