Die «Vollendung der direkten Demokratie»
Mit über 110'000 Unterschriften hat die SVP heute ihre Initiative «Volkswahl des Bundesrats» bei der Bundeskanzlei eingereicht. Würde das Begehren angenommen, wäre das für die Partei nicht nur gut.

Regierungsmitglieder hätten bei einer Volkswahl eine grössere Legitimität. «Wenn sie vom Volk gewählt sind, sind sie auch dem Volk verpflichtet», sagte Parteipräsident Toni Brunner. Dafür brauche es einen Systemwechsel. Es handle sich bei dem Anliegen um die «Vollendung der direkten Demokratie», so Brunner.
Dieser würde darin bestehen, dass nicht mehr die Bundesversammlung den Bundesrat wählt, sondern der Souverän. Gemäss der Initiative soll die Wahl gleichzeitig mit den Nationalratswahlen stattfinden. Bei einer Vakanz während der Legislatur würde eine Ersatzwahl durchgeführt.
Zwei aus der lateinischen Schweiz
Die Wahl soll im Majorzverfahren mit einem einzigen Wahlkreis durchgeführt werden. Gewählt würde demnach nur, wer das absolute Mehr erreicht. Haben im ersten Wahlgang nicht genügend Kandidierende das absolute Mehr erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem dann das einfache Mehr zur Wahl reicht.
Damit aber die Sprachminderheiten nicht von der Deutschschweizer Mehrheit unter die Räder kommen, müssen gemäss Initiative mindestens zwei Mitglieder des Bundesrates in den französischsprachigen Kantonen, im Tessin oder im italienischsprachigen Teil des Kantons Graubünden wohnhaft sein.
Ist dieser Grundsatz nach der Bundesratswahl nicht erfüllt, gelten jene Kandidierenden aus der lateinischen Schweiz als gewählt, welche das höchste Mittel aus den Stimmenzahlen der gesamten Schweiz einerseits und der lateinischen Schweiz andererseits erreicht haben. Dieser Wahlmodus stützt sich auf das Berner Modell für den Regierungssitz des Berner Juras.
Für die SVP wird es schwieriger
Dass die SVP in einem Majorzsystem weniger Chancen auf einen Regierungssitz hat, schreckt Brunner nicht. Für profilierte Parteien werde es schwieriger, aber die SVP habe nicht in erster Linie auf sich selber geschaut. «Das Volk solle nach 1900 und 1942 wieder die Gelegenheit haben, über die Volkswahl des Bundesrats abzustimmen», sagte der SVP-Chef.
Symbolisch für dieses Anliegen warfen er und Jean-François Rime die ersten Bundesrats-Wahlliste auf dem Bundesplatz in Bern in eine übergrosse Urne. Neben dem Namen von Ueli Maurer stand darauf jener des Freiburger SVP-Nationalrats. Die SVP hatte Rime bereits als Sprengkandidat ins Rennen um einen Bundesratssitz geschickt. Für die Gesamterneuerungswahlen vom Dezember gilt er als Favorit.
Die Eidgenössische Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates» hat folgenden Wortlaut:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 136 Abs. 2: 2 Sie (die Stimmberechtigten, die Red.) können an den Bundesratswahlen, den Nationalratswahlen und den Abstimmungen des Bundes teilnehmen sowie Volksinitiativen und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und unterzeichnen.
Art. 168 Abs. 1: 1 Die Bundesversammlung wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts sowie den General.
Art. 175 Abs. 2-7: 2 Die Mitglieder des Bundesrates werden vom Volk in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Majorzes gewählt. Sie werden aus allen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern gewählt, die als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind.
3 Die Gesamterneuerung des Bundesrates findet alle vier Jahre gleichzeitig mit der Wahl des Nationalrates statt. Bei einer Vakanz findet eine Ersatzwahl statt.
4 Die gesamte Schweiz bildet einen Wahlkreis. Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer das absolute Mehr der gültigen Stimmen erreicht. Dieses berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl der gültigen Kandidatenstimmen wird durch die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Bundesrates geteilt und das Ergebnis halbiert; die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr. Haben nicht genügend Kandidierende im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang entscheidet das einfache Mehr. Bei Stimmengleichheit wird das Los gezogen.
5 Mindestens zwei Mitglieder des Bundesrates müssen aus den Wahlberechtigten bestimmt werden, die in den Kantonen Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf oder Jura, den französischsprachigen Gebieten der Kantone Bern, Freiburg oder Wallis oder den italienischsprachigen Gebieten des Kantons Graubünden wohnhaft sind.
6 Ist nach einer Bundesratswahl die Anforderung nach Absatz 5 nicht erfüllt, so sind diejenigen in den in Absatz 5 bezeichneten Kantonen und Gebieten wohnhaften Kandidierenden gewählt, die das höchste geometrische Mittel aus den Stimmenzahlen der gesamten Schweiz einerseits und den Stimmenzahlen der genannten Kantone und Gebiete andererseits erreicht haben. Als überzählig scheiden jene Gewählten aus, welche ausserhalb der genannten Kantone und Gebiete wohnhaft sind und die tiefsten Stimmenzahlen erreicht haben.
7 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
Art. 176 Abs. 2: 2 Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Bundesrates werden vom Bundesrat aus dem Kreis seiner Mitglieder auf die Dauer eines Jahres gewählt.
SDA/bru
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch