Besitzer bricht sein Schweigen«Die Tschudy-Villa ist eine Bruchbude»
Kurz vor Ostern kam es rund um die Villa zu dramatischen Szenen: Der Besitzer Laurent de Coulon liess das Haus trotz Verbot abreissen, und der Kanton musste einschreiten. Nun nimmt der Eigentümer erstmals Stellung.

Rund ein halbes Jahr ist vergangen, seit es in Sissach zu hektischen Szenen rund um die Tschudy-Villa kam: Der Besitzer Laurent de Coulon ignorierte eine Verfügung der kantonalen Denkmalpflege, welche den Abbruch des Hauses verbot, und liess kurz vor Ostern Bagger auffahren. Gemeindepräsident Peter Buser erfuhr per Telefon vom Abriss und musste diesen durch einen Polizeieinsatz unterbinden. Gegenüber der «Basler Zeitung» sprach er von einer «mutwilligen Zerstörung» des Hauses.
Letzte Woche reichte SVP-Landrat Peter Riebli eine Interpellation ein, in der er das Vorgehen des Kantons am letzten Gründonnerstag hinterfragt. Jetzt äussert sich Besitzer de Coulon gegenüber der «Volksstimme» zu den Vorfällen. Im Unrecht sieht sich der Eigentümer nicht. «Ich habe seit Jahren gegenüber Gemeinde und Kanton kommuniziert, dass die alten, maroden Gebäude durch einen Neubau ersetzt werden sollen.» Bis Frühling habe nie jemand auf seine Pläne reagiert. Er beruft sich ausserdem auf den Paragrafen 8 des Denkmalschutzgesetzes, welches besagt, dass eine Unterschutzstellung ohne Einverständnis des Eigentümers nicht möglich ist.
Geplant waren Neubauten
Auf den rund 4000 Quadratmetern seien von Anfang an Neubauten, die als Wohnungen und Gewerbeflächen genutzt werden können, geplant gewesen. Das historische Gebäude in die Überbauungen zu integrieren, hält er für keine gute Idee. «Das Haus ist auf Gutdeutsch gesagt eine Bruchbude», so de Coulon gegenüber der «Volksstimme». Die Tschudy-Villa sei für ihn schon immer ein Abbruchobjekt gewesen und nie etwas anderes.
Die kantonale Verfügung hat Laurent de Coulon mit Beschwerde angefochten und die Fortsetzung des Abrisses begründet. Mit einer Busse rechnet der Eigentümer nicht. «Ich gehe davon aus, dass wir die ganze Geschichte gewinnen werden. Die Kosten wird dann wohl der Steuerzahler berappen müssen – meine Anwaltskosten inklusive.»
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