Wahl der Ersten StaatsanwältinnenDie SVP hat nichts übrig für ein Jobsharing in Toppositionen
Ombudsfrauen und Erste Staatsanwältinnen wurden ohne SVP-Stimmen wiedergewählt.

Ein bisschen hat sich die Situation ja abgezeichnet. Die SVP hat bekanntermassen wenig bis nichts übrig für ein Jobsharing in kantonalen Kaderpositionen. Entsprechend hat die Partei in der Landratssitzung vom Donnerstag bei der Wahl des «Ombudsman» und der Ersten Staatsanwältin für die Amtsperiode 2022–2026 den Amtsinhaberinnen die Stimme verweigert. Denn beide Funktionen werden von je zwei Frauen im Jobsharing ausgeübt.