Die Staatsanwaltschaft muss über die Bücher
Mehr Anklagen, weniger Strafbefehle – bei Kriminaltouristen soll die Schraube angezogen werden. Die Erste Baselbieter Staatsanwältin erlitt eine herbe Niederlage und muss nach dem Urteil die juristische Praxis ändern.

Zwei Jahre Haft für zwei vollendete und einen versuchten Einbruch: Dieses Urteil des Baselbieter Strafgerichts gegen den französischen Kriminaltouristen M. J. hat am Dienstag das Kantonsgericht gestützt (die BaZ berichtete). Das Urteil ist eine juristische Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft. Sie hatte vor Strafgericht lediglich zehn Monate gefordert und das erstinstanzliche Urteil dann vor dem Kantonsgericht als zu hoch bekämpft. Das Gericht um Dieter Eglin (SVP), Beat Hersberger (CVP) und Beat Schmidli (Grüne) schmetterte jedoch alle Beschwerdepunkte ab.