Die Schweiz sagt dem Visa-Missbrauch den Kampf an
Die Schweiz hat eine Wiedereinführung des Visa-Zwangs für Drittstaaten begrüsst. Die EU-Innenminister verständigten sich in Brüssel auf eine Schutzklausel, mit der dem Visa-Missbrauch entgegengetreten werden soll.

Die Visa-Schutzklausel würde für Drittstaaten gelten, die für den Schengen-Raum von einer Visa-Befreiung profitieren. Ihnen droht die Wiedereinführung der Visumspflicht wenn einerseits die Zahl illegaler Einwanderer aus diesem Land in die Schengen-Länder steigt sowie andererseits die Zahl von Asylanträgen massiv zunimmt.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga erklärte nach dem Treffen, die Schweiz habe wie andere Schengen-Länder auch Probleme mit der zeitweisen Zunahme von Asylanträgen gehabt, zum Beispiel aus Bosnien-Herzegowina. Belgien, Frankreich und Deutschland verzeichneten einen Anstieg der Gesuche aus Serbien und Montenegro.
Sollte die Schutzklausel ebenfalls im EU-Parlament Zustimmung finden, würde sie auch von der Schweiz übernommen. Nach Angaben aus Ratskreisen könnte damit die Wiedereinführung von Visa-Zwang bis zum Frühsommer 2012 Tatsache werden.
Schengen-Grenzkontrollen
Die Diskussion rund um die Änderung der Schengen-Regeln drehte sich heute vor allem um die zeitlich beschränkte Wiedereinführung der Kontrolle an den Binnengrenzen. Dabei seien klare Spielregeln nötig, um das Vertrauen zu stärken und das Funktionieren zu verbessern, sagte Sommaruga.
Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass die 25 Schengen- Staaten nur noch für maximal fünf Tage im Bedrohungsfall temporäre Grenzkontrollen einführen könnten. Danach müsste für die Weiterführung der Kontrollen eine Anfrage an die EU-Kommission erfolgen.
Das stiess bei den meisten Schengen-Staaten auf heftige Kritik. «Die innere Sicherheit ist eine nationale Kernkompetenz», sagte die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). Der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich erklärte: «Wir haben der Kommission deutlich gemacht, dass wir eine Veränderung der Entscheidungskompetenzen nicht akzeptieren».
Die EU-Kommission hat sich laut Sommaruga dazu bereit erklärt, nach Alternativen zu suchen. Für die Schweiz sei das gut, da sie als Nicht-EU-Mitglied die Entscheidungskompetenz an ein Gremium hätte abtreten müssen, «bei dem wir nicht einmal dabei sind».
Dublin-Zusammenarbeit
Vom Tisch ist dagegen für die nächsten Jahre die Idee, die Rückübernahmeklausel im Dublin-Abkommen vorübergehend auszusetzen. Im Dublin-Abkommen ist vorgesehen, dass Asylsuchende in jenes Land zurückgeschafft werden können, in dem sie den ersten Asylantrag gestellt haben.
Die EU-Kommission plädiert seit einigen Jahren dafür, den Mechanismus auszusetzen, wenn ein Schengen-Land mit einer Vielzahl von Asylsuchenden überfordert ist. Damit biss sie aber bei den Mitgliedstaaten auf Granit. Auch in der Schweiz wurde immer wieder betont, dass die Rückübernahme ein wichtiger Teil des Dublin- Abkommens sei.
Auf bilateraler Ebene unterzeichneten die Schweiz und Deutschland am Dienstag in Brüssel ein Abkommen, das die Zusammenarbeit im Dublin-Bereich noch verbessern soll. Unter anderem werden die Behandlungsfristen für Anfragen verkürzt, und die Rücküberstellung von Asylsuchenden kann neu auch auf dem Landweg erfolgen.
Ein ähnliches Abkommen hat die Schweiz auch mit Österreich, Gespräche laufen mit Frankreich und den Niederlanden. «Solche Abkommen sind für die gute Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten von Vorteil», sagte die Justizministerin weiter.
Bandenkriminalität
Auf eine stärkere Kooperation verständigten sich die Minister beim Rat auch bezüglich der zunehmenden, grenzüberschreitenden Krimininalität. Sommaruga wies in der Diskussion darauf hin, dass «Kriminaltourismus» auch für die Schweiz ein Problem sei, gerade in Grenzregionen. Bei der Koordinierung soll der europäischen Polizeibehörde Europol eine zentrale Rolle zukommen.
SDA/wid
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