
Trotz Geldwäschereigesetz ist die Schweiz immer noch ein beliebter Ort für krumme Geschäfte. Besonders der Immobiliensektor wird von Wirtschaftskriminellen gern und rege genutzt – dies, obwohl es zahlreiche Prüfverfahren und Richtlinien beim Kauf und Verkauf von Liegenschaften gibt.
Doch die derzeit geltenden Gesetze und Regulierungen, mit denen die Schweiz Geldwäscherei unterbinden will, reichen nicht aus. So kommt es nach wie vor zu Geldwäscherei, und das nicht nur im Immobiliensektor. Das haben auch die kürzlich enthüllten «Suisse Secrets» der Credit Suisse gezeigt: Trotz mehrfacher Versprechen der Bankführung finden zweifelhafte Gelder immer noch ihren Weg in die Schweiz.
Weder der Schweizerischen Maklerkammer (SMK) noch dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) ist bekannt, wie viele Verstösse gegen das Geldwäschereigesetz es bei Liegenschaftstransaktionen gibt. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass es 2020 insgesamt nur zu 1939 Anzeigen wegen Geldwäscherei gekommen ist. Insgesamt gingen dabei 5334 Verdachtsmeldungen bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) ein. Unklar ist, welche Geschäfte der Auslöser für die Anzeigen oder die Verdachtsmeldungen sind.
Wenn es die Schweiz nicht schafft, Geldwäscherei mittels der bereits bestehenden Sicherheitsnetze zu unterbinden, müssen neue, schärfere Gesetze her.
Dies wirft Fragen auf: Sind die langen Amts- und Rechtshilfewege der Behörden schuld, dass es zu so verhältnismässig wenigen Anzeigen kommt? Funktioniert die Selbstregulierung im Immobilien- und Finanzsektor nicht? Versagen Prüfverfahren, nicht nur die der Makler, sondern auch die der Finanzdienstleister, die Zahlungen für Immobilientransaktionen abwickeln? Ist die Finma zu nachlässig mit den Finanzdienstleistern und setzt die Einhaltung des Geldwäschereigesetzes zu lasch um?
Um Geldwäscherei und Steuerhinterziehung zu bekämpfen, plant die EU, eine Obergrenze bei Barzahlungen von 10’000 Euro einzuführen. Hierzulande hat die SP in einer Motion gefordert, Bartransaktionen beim Kauf von Immobilien zu verbieten.
Dies wäre zwar ein weiterer Eingriff in die freie Marktwirtschaft, aber wenn es die Schweiz nicht schafft, Geldwäscherei mittels der bereits bestehenden Sicherheitsnetze zu unterbinden, müssen solche schärferen Regeln her. Solche, die es Betrügern erschweren, ihre schmutzigen Gelder in der Schweiz zu parkieren und den sonst schon knappen und teuren Wohnraum als ihre Geldwaschmaschinen zu missbrauchen.
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Kommentar zur Geldwäscherei – Die Schweiz muss auch unbeliebte Massnahmen prüfen
Die angespannte Lage auf dem Immobilienmarkt zieht Wirtschaftskriminelle an. Dagegen könnten etwa Einschränkungen bei Barzahlungen helfen.