Die Schweiz feiert 100 Jahre Gesamtarbeitsverträge
Am (heutigen) Donnerstag ist es hundert Jahre her, seit Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz rechtlich verankert wurden.
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände feiern diesen Anlass mit verschiedenen Aktionen. Wo 1911 erst rund 45'000 Arbeitnehmende einem GAV unterstellt waren, so ist diese Zahl bis heute auf 1,7 Millionen Personen gestiegen. Das Wachstum verlief mehr oder weniger kontinuierlich, einzig in den Neunzigerjahren war es zu einem kurzen Einbruch und einem Rückgang auf 1,2 Millionen Unterstellte gekommen. Auch die Inhalte wurden laufend erweitert: Ging es 1911 noch darum, einheitliche Stundenlöhne und geregelte Arbeitszeiten zu sichern, so kamen in der Folge Bestimmungen zu Ferien und Arbeitsschutz, Vorgaben zu beruflicher Vorsorge, Weiterbildung, Krankentaggeld, Mutterschaftsurlaub und Lohngleichstellung hinzu. Heute stehen Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Zentrum der Diskussion. Die ersten Industriebereiche, die in den Genuss von GAV kamen, waren die Uhren-, Metall- und Holzindustrie. Später profitierten auch das Baugewerbe, die Maschinen-, Nahrungsmittel-, Textil- und Chemischen Industrie von den zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden vereinbarten GAV-Regelungen. Gerade in jüngster Zeit sind zudem verschiedene GAV ausgedehnt oder vom Bundesrat als allgemeingültig - das heisst auch für nicht unterzeichnende Unternehmen dieser Branche als verbindlich - erklärt worden. Dazu gehören die Temporär-, die Sicherheits-, die Reinigungs- und die Coiffeurbranche. Nachholbedarf gibt es vor allem bei den privaten Dienstleistungen wie Büroverwaltungen, Versicherungen sowie auch im Detailhandel, wo derzeit nur die Hälfte aller Branchen-Angestellten einem GAV unterstellt sind. Schwierig gestalten sich derzeit auch die Verhandlungen für eine Verlängerung des GAV im Baugewerbe. Notiz an die Redaktion: Weitere Berichte folgen
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