Die Schlichter, die keiner braucht
Drei Leute sollen Streitigkeiten um die Internetgeschwindigkeit schlichten. Das Problem ist: Kaum einer beschwert sich.

Schweizerinnen und Schweizer können sich seit vier Jahren an die Schlichtungsstelle für Netzneutralität wenden, wenn sie sich beim Internetzugang benachteiligt fühlen. Nur: Kaum jemand nutzt dieses Angebot. Genauer: niemand. Wie dem Jahresbericht der Schlichtungsstelle zu entnehmen ist, gab es im vergangenen Jahr keine einzige Reklamation. Im Jahr 2017 war es eine Beschwerde. 2015 und 2016 kamen total sieben Gesuche um Vermittlung zusammen.
Ins Leben gerufen haben die Instanz die Swisscom, Sunrise, Salt, UPC sowie Suissedigital, der Dachverband der Kabelnetzbetreiber. Und die Schlichtungsstelle hat keine geringere Aufgabe, als über die Einhaltung eines offenen Internets in der Schweiz zu wachen – auf Basis eines gemeinsamen Verhaltenskodex der Trägergemeinschaft. Und selbstverständlich überwacht die Trägerschaft die Arbeit der Schlichtungsstelle. Entsprechend ist niemandem die Bilanz der bisherigen Arbeit entgangen: Die angestellte Geschäftsführerin – die bekannte Medienanwältin Rena Zulauf – und die zwei Schlichtungspersonen haben in den letzten vier Jahren acht Beschwerden bearbeitet. So wenig, dass die Anlaufstelle für den diesjährigen Jahresbericht selbst abklären liess, warum das Angebot kaum gefragt ist. Ihr Verdacht: Konsumenten klären ihre Probleme mit Netzneutralität direkt mit den Internetanbietern.
2020 könnte dann doch Schluss sein
Allerdings fiel die Antwort von Swisscom und Co. negativ aus: Auch bei den Unternehmen direkt gehen maximal zwei Beschwerden pro Jahr ein. Der einzig mögliche Schluss für die Schlichtungsstelle deshalb: «Netzneutralität ist bei den Kunden kein problembehaftetes Thema.»
Keine Beschwerden, kein Problem, kein Bedarf – schlussfolgern deshalb jetzt einige Träger der Schlichtungsstelle und stellen deren Weiterbestehen infrage. «Angesichts des geringen Interesses der Konsumentinnen und Konsumenten ist die Frage natürlich berechtigt», sagt Matthias Lüscher von Suissedigital. Schluss dürfte aber frühestens 2020 sein für die Schlichtungsstelle, weil dann voraussichtlich das überarbeitete Fernmeldegesetz in Kraft tritt.
Darin ist erstmals die Netzneutralität verpflichtend geregelt. Die Verordnungsbestimmungen dazu erhalten derzeit den letzten Feinschliff, aber die Telecombranche geht davon aus, dass der Inhalt ihres Verhaltenskodex in diese Bestimmungen einfliesst. Die Basis der aktuellen Schlichtungsstelle also.
Stelle sollte Politik milde stimmen
Die Netzneutralität zu überprüfen, wäre dann die Aufgabe des Bundesamtes für Kommunikation. Es ist Vollzugsbehörde und dafür verantwortlich, dass die Telecomfirmen das Fernmeldegesetz einhalten. Auch Swisscom und Sunrise bestätigen, dass sie vor diesem Hintergrund im kommenden Jahr prüfen werden, wie es mit der Ombudsstelle weitergehen soll.
Für Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, sind deshalb die Tage der Schlichtungsstelle gezählt: «Ihre Schaffung war vor den Debatten im Parlament zum revidierten Fernmeldegesetz ein Signal, um die Politik milde zu stimmen und um eine Regulierung zu verhindern.» Da die Netzneutralität nun gesetzlich verankert sei, erübrige sich das Zeichen des guten Willens vonseiten der Telecomanbieter.
Stalder hat auch eine andere Erklärung für die mangelnden Beschwerden bei der Schlichtungsstelle: «Es ist für die Konsumenten unmöglich zu beweisen, dass sie beispielsweise eine geringere Übertragungsgeschwindigkeit im Netz erhalten, wenn sie eine bestimmte Anwendung nutzen.»
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