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«Die Präsenzzeit der Väter wird überbewertet»

Qualität ist entscheidend, nicht Quantität. Ein guter Vater sei, wer sich auf die Familie einlasse, sagt Margrit Stamm.

BaZ: Frau Stamm, Ihr Buch hat den Titel: «Neue Väter brauchen neue Mütter». Wie haben Sie Ihren Sohn erzogen?

Wie alt waren Sie, als er zur Welt kam?

Geschlechtsneutrale Erziehung – funktioniert das?

Wann ist ein Mann ein guter Vater?

Was sagen Sie?

Wenn nicht die Quantität, sondern die Qualität der Zeit entscheidend ist, dann ist ein gesetzlich verankerter Vaterschaftsurlaub unnötig?

In Deutschland aber nutzen die meisten Männer die Elternzeit nicht.

Weshalb nicht?

Dann sind es nur die Umstände, die Männer davon abhalten, sich mehr um ihre Familie zu kümmern?

Warum?

Studien zeigen, dass sich kinderlose Paare die Aufgaben im Haushalt egalitär teilen. Sobald Kinder da sind, bleibt die Arbeit hauptsächlich an den Frauen hängen. Weshalb ist das so?

Sie sagen, Frauen verdienen weniger – liegt das nicht auch daran, dass sie häufiger Teilzeit arbeiten, weil ihnen die Work-Life-Balance wichtiger ist als Karriere?

Trotz Emanzipation?

Woher kommt diese Überhöhung der Mutterschaft?

Das ist nicht überall so. Französinnen etwa scheinen um einiges entspanntere Mütter zu sein. Kann es sein, dass der Mama-Mythos vor allem im deutschsprachigen Raum ein Thema ist?

In Ihrem Buch schreiben Sie, wie stark sich ein Mann an der Familien- und Hausarbeit beteilige, hänge auch vom Verhalten seiner Partnerin ab. Sind Frauen also selber schuld, wenn er zu Hause nichts macht?

Die Glucke bremst das männliche Engagement?

Kann es nicht von Vorteil sein, wenn der Vater es anders macht?

Gibt es die absolute Gleichberechtigung, und ist sie überhaupt erstrebenswert?

Bei berufstätigen Müttern spricht man stets von der Doppelbelastung. Würde die absolute Gleichberechtigung nicht vor allem dazu führen, dass am Schluss beide überlastet sind?

Wie denn?

Dass Mütter erwerbstätig bleiben sollen, hängt allerdings auch mit der hohen Scheidungsrate zusammen. Erst kürzlich hat das Bundesgericht entschieden, dass geschiedene Mütter rasch wieder arbeiten sollen – auch wenn das Kind noch klein ist.