
Die Post ist für viele der Inbegriff von Schweizer Zuverlässigkeit. Gilt das noch immer? In der Verfassung steht, dass der Bund für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Postdiensten in allen Landesgegenden sorgt. Im Postgesetz wird dies definiert mit der Annahmepflicht für Briefe und Pakete, der Transport- und Zustellungspflicht für Postsendungen und der Verpflichtung, mit einem Netz von Poststellen und Postagenturen den Zugang zu diesen Dienstleistungen zu gewährleisten. Für Briefpostsendungen bis 50 Gramm hat die Post ein Monopol.
Kolumne von Christoph Eymann – Die Post verärgert ihre Kundschaft
Der Leistungsabbau der Post muss politisch bekämpft werden.