Bettelverbot in Basel-StadtDie neuen Regeln gelten ab 1. September
Der Regierungsrat setzt das teilrevidierte Übertretungsstrafgesetz in Kraft. Es gelten starke Einschränkungen für Bettlerinnen und Bettler.

Das Betteln ist in Basel-Stadt bald in vielen Situationen wieder verboten. Der Regierungsrat hat beschlossen, das neue Gesetz per 1. September einzuführen. Wer sich nicht an die Regeln hält, kann mit einer Ordnungsbusse bestraft werden. Die erbettelten Vermögenswerte können von den Behörden sichergestellt und eingezogen werden.
Die neue Gesetzesgrundlage findet sich im teilrevidierten Übertretungsstrafgesetz. Künftig nicht mehr erlaubt ist:
in organisierter Art und Weise zu betteln
aufdringlich oder aggressiv zu betteln, zum Beispiel Passantinnen und Passanten zu berühren, sich ihnen in den Weg zu stellen oder ihnen Rosen oder Luftballons zu überreichen
andere Personen zum Betteln zu schicken
beim Betteln täuschende oder unlautere Methoden anzuwenden, etwa eine körperliche Beeinträchtigung zu simulieren oder fiktive Spendenzwecke vorzugeben
Weiter sieht das neue Übertretungsstrafgesetz eine Einschränkung vor in Gebieten im Kanton, die stark frequentiert oder unübersichtlich sind oder in denen Passantinnen und Passanten nur schlecht ausweichen können. Verboten ist das Betteln in öffentlichen Parks, Gärten, Friedhöfen, Spielplätzen, Schulanlagen, Unterführungen und an deren Ein- und Ausgängen sowie innerhalb von fünf Metern rund um folgende Zonen:
Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und Schiffsanlagestellen
Geld-, Zahlungs- und Fahrkartenautomaten oder Parkuhren
Ein- und Ausgänge von Ladengeschäfte, Banken, Poststellen, Museen, Theater, Kinos, Wohn- und Bürogebäude oder öffentliche Gebäude und Einrichtungen
Ein- und Ausgänge von Hotels und Restaurants sowie rund um deren Boulevardbereiche
Märkte, Verkaufsstände oder Buvetten
Emotionale Vorgeschichte
Mit dem neuen Bettelverbot wird ein Entscheid aus dem November 2019 teilweise wieder rückgängig gemacht. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hiessen damals eine Revision des Übertretungsstrafgesetzes gut, womit auch das Bettelverbot gelockert wurde.
Nachdem das neue Gesetz am 1. Juli 2020 in Kraft getreten war, reisten praktisch zeitgleich Bettlerinnen und Bettler aus Osteuropa nach Basel. Ihr Verhalten löste eine emotionale Debatte aus: Sie sassen vor Läden und Restaurants, schliefen in den Parkanlagen, verrichteten in den Büschen ihre Notdurft.
Die SVP verlangte daraufhin per Motion im Grossen Rat, das Bettelverbot wieder einzuführen, und fand mit dem Anliegen eine Mehrheit. In der Folge legte die Regierung eine Neuauflage des Übertretungsstrafgesetzes vor, die am 23. Juni 2021 vom Kantonsparlament gutgeheissen worden ist. Nun werden die neuen Regeln nächste Woche umgesetzt.
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