«Die Lust auf Todesstrafe zeigt den Zustand einer Gesellschaft»
Viele Leser von Redaktion Tamedia können sich eine Wiedereinführung der Todesstrafe vorstellen. Andere wiederum sind schockiert und fordern höhere Hürden für Volksinitiativen.

Von «akzeptabel» bis «krankhaft» – die geplante Volksinitiative, welche eine Todesstrafe für schwere Sexualstraftäter fordert, polarisiert. Die Redaktion Tamedia-Leser sind geteilter Meinung, wie die über 200 eingegangenen Kommentare zeigen. Auf der einen Seite wird die Initiative als «Schwachsinn» abgetan, dem wenig Chancen auf Erfolg zugetraut werden. Einige Leser sprechen sich generell gegen solche «Initiativen geistiger Tiefflieger» aus. Um solche zu verhindern solle sich die Schweiz «überlegen, die Hürde für erzwungene Abstimmungen höher zu setzen, indem mehr Unterschriften gefordert werden».
Auch die Einrichtung eines Verfassungsgerichts wird gefordert, das überprüfen soll, ob die Initiative mit übergeordnetem Recht vereinbar ist oder nicht. «So könnte viel Geld gespart und das Land vor solch unnützem Blödsinn Profilierungssüchtiger bewahrt werden.»
Viele Leser sehen in der Initiative einen Rückschritt ins Mittelalter oder gar in die Steinzeit. Ironisch fragen sie sich, warum man in der Schweiz nicht auch die Steinigung oder die Bestrafung durch Hände abhacken einführe.
Kurz und schmerzlos
Auf der anderen Seite gibt es auch zahlreiche Befürworter: «Endlich! Kinderschänder und Massenmörder haben in der Gesellschaft nichts zu suchen», schreibt ein Leser. Viele weitere geben an, sie würden für eine solche Initiative stimmen. Sie wollen die Bestrafung von Sexualstraftätern «kurz und schmerzlos» machen. Ein Leser drückt es drastisch aus: «All die zur Zeit anfallenden Kosten für Therapie, Gefängnis etc.» könne man damit einsparen. «Es geht dabei nicht hauptsächlich um Abschreckung oder Vorbeugung, sondern darum, eine Wiederholungstat zu vermeiden. Jedermann weiss, dass Sexualstraftäter fast immer rückfällig werden», so ein weiterer Leser. Andere wollen die Todesstrafe gar ausweiten – auf Raser, die Todesopfer verursachen.
«Was das Volk will, ist Gesetz»
Darüber, ob eine solche Initiative gegen die Menschenrechte verstösst, werden sich die User nicht ganz klar. «Was das Schweizer Volk will, das ist Gesetz. Auch wenn es gegen alle anderen Regeln verstösst», schreibt darum ein Befürworter. Es liege in der Verantwortung aller Stimmbürger, wie sie ihren Stimmzettel ausfüllen. «Niemand hat der Schweiz vorzuschreiben, wie sie ihre Rechtssprechung gestaltet», doppelt ein anderer nach. Es brauche, so heisst es weiter, wieder mal einen Schuss vor den Bug der Gutmenschen.
Zweimal geprüft
Bevor eine Initiative lanciert werden kann, wird sie zuerst von der Bundeskanzlei formell vorgeprüft. Käme die besagte Initiative tatsächlich mit 100'000 Unterschriften zustande, würde sie vom Parlament erneut auf Zulässigkeit geprüft. Bisher wurden jedoch erst vier Volksinitiativen für ungültig erklärt.
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