Die Kartellgesetz-Revision droht abzustürzen
Rückschlag im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz: Die Wirtschaftskommission des Nationalrats lehnt das revidierte Kartellgesetz ab. Verantwortlich dafür ist eine unheilige Allianz.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) hat die Revision des Kartellgesetzes mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Die Geister schieden sich an der Frage, ob den Unternehmen damit zu viel oder zu wenig Einschränkungen auferlegt würden.
Im Lauf der Beratungen zum Gesetz hatte die Kommission einen Richtungsentscheid gefällt, indem sie das Verbot harter Kartelle mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen wieder aus dem Gesetz kippte. Es handelt sich dabei um Wettbewerbsabsprachen, die als besonders schädlich gelten, darunter die Einschränkung von Produktions-, Bezugs- und Liefermengen oder Gebiets- und Preisabsprachen.
Arbeit der Weko erleichtern
Mit dem Verbot harter Kartelle wollte der Bundesrat die heute teilweise beschwerliche Arbeit der Wettbewerbskommission (Weko) erleichtern. Diese sollte nicht mehr nachweisen müssen, dass solche Absprachen den Wettbewerb auch tatsächlich beseitigen. Der Ständerat hatte diesem Kernpunkt der Revision in der letzten Frühjahrssession zugestimmt.
Im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz hatte die kleine Kammer ausserdem eine Bestimmung in die Vorlage eingefügt, wonach die Weko gegen ausländische Unternehmen vorgehen kann, die sich weigern, Schweizer Händler zu lokalen Tarifen zu beliefern. Auch diesen Artikel kippte die WAK des Nationalrats 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen aus der Vorlage, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Für die Linke handelt es sich dabei jedoch um zentrale Anliegen der Revision. Es waren unter anderem die Mitglieder der SP, die die Vorlage in der WAK zum Scheitern brachten. Sie sei nicht bereit, einem zahnlosen Gesetz zuzustimmen, das die Hochpreisinsel Schweiz noch unter zusätzlichen Schutz stelle, schreibt die SP in einer Mitteilung.
Zu viele Einschränkungen
Im Ständerat hatten bürgerliche und wirtschaftsliberale Ratsmitglieder die Revision aus grundsätzlichen Überlegungen bekämpft. Für sie gingen die Einschränkungen für die Unternehmen zu weit.
In der Nationalratskommission dürften es die gleichen Kreise gewesen sein, die die Vorlage zusammen mit der Linken zu Fall brachten. Sie halten das geltende Recht für ausreichend, wie es in der Mitteilung der Parlamentsdienste heisst. Zudem gebe es noch keine Rechtspraxis, womit eine Revision verfrüht wäre.
Nur eine Minderheit der WAK war der Meinung, dass die mehrheitsfähigen Änderungen jetzt ins geltende Recht aufgenommen werden sollten. Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession mit der Vorlage befassen.
Die Ablehnung der WAK kommt formell einem Antrag an den Nationalrat gleich, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sollte der Rat trotzdem auf die Vorlage eintreten, will die Kommission ihre Änderungen als Eventualanträge einbringen um zu verhindern, dass der Entwurf wieder an die Kommission zurückgeht.
SDA/fko
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