
Nach den fast acht Jahre dauernden Strafermittlungen und nach dem einwöchigen Prozess gegen die drei angeklagten BVB-Kaderleute – den früheren BVB-Verwaltungsratspräsidenten Martin Gudenrath, den ehemaligen Direktor Jürg Baumgartner und den Finanzchef – ist man geneigt zu sagen: Der Berg hat eine Maus geboren. In Anbetracht der zusammengeschrumpften Deliktsumme konnte das Strafgericht nur noch bedingte Geldstrafen für die beiden Kaderleute im operativen Geschäft aussprechen. Dem Verwaltungsratspräsidenten Martin Gudenrath, tätig auf strategischer Ebene, darf man strafrechtlich gar nichts anlasten. Er war gedeckt durch den früheren Baudepartementsvorsteher Hans-Peter Wessels, den Gudenrath über die Anschaffungen am Lohn- und Personalgesetz vorbei orientiert hatte. Wessels hatte es für gut befunden.
Kommentar zum BVB-Prozess – Die Justiz vermag den Schaden dieser Clique nicht zu bemessen
Was das frühere BVB-Kader wirklich angerichtet hat, kann durch ein Strafverfahren nicht geheilt werden.